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Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 (BVergGVS 2012)

Gliederung Fassung vom 01.10.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. TeilRegelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
  1. § 1Regelungsgegenstand
  2. § 2Vergabeverfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen
  3. § 3Begriffsbestimmungen
2. TeilVergabeverfahren für Auftraggeber
1. HauptstückGeltungsbereich, Grundsätze
1. AbschnittPersönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)
  1. § 4Auftraggeber
  2. § 5Bauaufträge
  3. § 6Lieferaufträge
  4. § 7Dienstleistungsaufträge
  5. § 8Abgrenzungsregelungen
  6. § 9Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren
2. AbschnittSchwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
  1. § 10Schwellenwerte
  2. § 11Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes
  3. § 12Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
  4. § 13Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
  5. § 14Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen
  6. § 15Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen
  7. § 16Änderung der Schwellen- oder Loswerte
3. AbschnittGrundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
  1. § 17Grundsätze des Vergabeverfahrens
  2. § 18Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
  3. § 19Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe
  4. § 20Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen
  5. § 21Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte
  6. § 22Schutz von Verschlusssachen
2. HauptstückArten und Wahl der Vergabeverfahren
1. AbschnittArten der Vergabeverfahren
  1. § 23Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen
2. AbschnittWahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
  1. § 24Wahl des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung und | des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung
  2. § 25Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
  3. § 26Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion
  4. § 27Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen | auf Grund einer Rahmenvereinbarung
  5. § 28Wahl des wettbewerblichen Dialoges
  6. § 29Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
3. AbschnittNur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
  1. § 30Vergabe von Aufträgen
  2. § 31Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
  3. § 32Direktvergabe
  4. § 33Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
  5. § 34Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
3. HauptstückBestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
1. AbschnittWege der Informationsübermittlung und Übermittlung von Unterlagen
  1. § 35Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern
  2. § 36Statistische Verpflichtungen der Auftraggeber
  3. § 37Übermittlung von sonstigen Unterlagen
2. AbschnittBekanntmachungen
1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
  1. § 38Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen
  2. § 39Berichtigung von Bekanntmachungen
  3. § 40Veröffentlichung eines Beschafferprofils
  4. § 41Zusätzliche Bekanntmachung auf Unionsebene
  5. § 41aVeröffentlichung und Standardisierung von Metadaten, der Kerndatenquelle und von Standardformularen
2. UnterabschnittBesondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
  1. § 42Bekanntmachungen auf Unionsebene
  2. § 42aBekanntmachung einer Vorinformation auf Unionsebene
  3. § 42bFreiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene
  4. § 43Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen
  5. § 44Bekanntmachungen in Österreich
  6. § 45Bekanntmachung einer Vorinformation in Österreich
  7. § 46Bekanntgaben auf Unionsebene
  8. § 46aBekanntgaben in Österreich
3. UnterabschnittBesondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
  1. § 47Bekanntmachungen in Österreich
  2. § 47aBekanntgaben in Österreich
3. AbschnittFristen
1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über Fristen
  1. § 48Berechnung der Fristen
  2. § 49Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen
  3. § 50Übermittlungs- und Auskunftsfristen
2. UnterabschnittReguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
  1. § 51Teilnahmefristen
  2. § 52Angebotsfristen
3. UnterabschnittVerkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
  1. § 53Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation
  2. § 54Verkürzte Angebots- und Teilnahmefristen bei Verwendung elektronischer Medien
  3. § 55Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit
4. UnterabschnittVorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich
  1. § 56Teilnahme-, Angebots, Übermittlungs- und Auskunftsfristen
4. AbschnittEignung der Unternehmer
1. UnterabschnittVon der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer
  1. § 57Ausschlussgründe
2. UnterabschnittEignungsanforderungen und Eignungsnachweise
  1. § 58Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
  2. § 59Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber
  3. § 60Nachweis der Befugnis
  4. § 61Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
  5. § 62Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit
  6. § 63Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  7. § 64Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
  8. § 65Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer
  9. § 66Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement
5. AbschnittDie Ausschreibung
1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 67Grundsätze der Ausschreibung
  2. § 68Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
  3. § 69Informationssicherheit
  4. § 70Versorgungssicherheit
  5. § 71Alternativangebote
  6. § 72Abänderungsangebote
  7. § 73Allgemeine Bestimmungen betreffend Subunternehmerleistungen
  8. § 74Besondere Festlegungen betreffend Subunternehmerleistungen
  9. § 75Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen
  10. § 76Berichtigung der Ausschreibung
2. UnterabschnittBesondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote
  1. § 77Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote
  2. § 78Kommunikationswege
  3. § 79Dokumentenformate
  4. § 80Verschlüsselung
3. UnterabschnittDie Leistungsbeschreibung und Bestimmungen über den Leistungsvertrag
  1. § 81Arten der Leistungsbeschreibung
  2. § 82Grundsätze der Leistungsbeschreibung
  3. § 83Technische Spezifikationen
  4. § 84Vertragsbestimmungen
4. UnterabschnittBestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
  1. § 85Grundsätze der Ausschreibung
6. AbschnittAblauf einzelner Vergabeverfahren
  1. § 86Teilnehmer im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  2. § 87Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
  3. § 88Ablauf des nicht offenen Verfahrens
  4. § 89Ablauf des Verhandlungsverfahrens
7. AbschnittDas Angebot
1. UnterabschnittAllgemeine Regelungen für Angebote
  1. § 90Allgemeine Bestimmungen
  2. § 91Form der Angebote
  3. § 92Inhalt der Angebote
  4. § 93Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung
  5. § 94Einreichen der Angebote in Papierform
  6. § 95Zuschlagsfrist
2. UnterabschnittBesondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
  1. § 96Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
  2. § 97Form, Verschlüsselung und qualifizierte Signatur des Angebotes
  3. § 98Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen
  4. § 99Verordnungsermächtigung
8. AbschnittDas Zuschlagsverfahren
1. UnterabschnittEntgegennahme und Öffnung von Angeboten
  1. § 100Entgegennahme, Verwahrung und Öffnung von Angeboten in Papierform
  2. § 101Entgegennahme und Öffnung elektronisch übermittelter Angebote
  3. § 102Speicherung elektronisch übermittelter Angebote
2. UnterabschnittPrüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten
  1. § 103Prüfung der Angebote
  2. § 104Prüfung der Angemessenheit der Preise – vertiefte Angebotsprüfung
  3. § 105Ausscheiden von Angeboten
3. UnterabschnittDer Zuschlag
  1. § 106Wahl des Angebotes für den Zuschlag
  2. § 107Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung
  3. § 108Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung
  4. § 109Wirksamkeit des Zuschlages
  5. § 110Form des Vertragsabschlusses
9. AbschnittBeendigung des Vergabeverfahrens
  1. § 111Grundsätzliches
  2. § 112Dokumentationspflichten
  3. § 113Archivierung bei mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren
  4. § 114Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens
  5. § 115Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs
4. HauptstückBestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
1. AbschnittBestimmungen über die Vergabe von Subaufträgen
  1. § 116Allgemeines und Grundsätze
  2. § 117Schwellenwerte
  3. § 118Bestimmungen über Bekanntmachungen von Subaufträgen
  4. § 119Eignungskriterien für Subauftragnehmer
  5. § 120Besondere Bestimmungen für Subaufträge auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung
  6. § 121Ausnahme von der Verpflichtung zur Vergabe eines Subauftrages
  7. § 122Zivilrechtlichen Bestimmungen
2. AbschnittVergabe von nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen
  1. § 123Nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge
3. AbschnittBestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
  1. § 124Grundsätzliches
  2. § 125Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen
  3. § 126Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen
  4. § 127Besondere Bestimmungen für die Durchführung von sonstigen elektronischen Auktionen
4. AbschnittBestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe | von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen
  1. § 128Allgemeines
  2. § 129Abschluss von Rahmenvereinbarungen
  3. § 130Vergabe von Aufträgen auf Grund von Rahmenvereinbarungen
5. AbschnittBestimmungen über den wettbewerblichen Dialog
  1. § 131Allgemeines
  2. § 132Teilnehmer am wettbewerblichen Dialog
  3. § 133Dialogphase
  4. § 134Aufforderung zur Angebotsabgabe und Vergabe des Auftrages
3. TeilRechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht
  1. § 135Allgemeines
  2. § 136Zusätzliche organisationsrechtliche Vorschriften
  3. § 137Zusätzliche verfahrensrechtliche Vorschriften
4. TeilAußerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen
  1. § 138Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission
  2. § 138aEmpfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
  3. § 139Schadenersatzansprüche und Rückgriff gegen den begünstigten Bieter
  4. § 140Rücktrittsrecht des Auftraggebers
  5. § 141Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
  6. § 142Zuständigkeit und Verfahren
5. TeilStraf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
  1. § 144Strafbestimmungen
  2. § 145Inkrafttretens- und Übergangsvorschriften
  3. § 146Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen
  4. § 147Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes
  5. § 148Vollziehung
  6. § 149Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen
  7. § 150Bezugnahme auf Rechtsakte der Union
Anlagen
  1. Anl. 1Liste der Militärausrüstung
  2. Anl. 2Verzeichnis der Tätigkeiten gemäß § 5 Z 1
  3. Anl. 3Prioritäre Dienstleistungen
  4. Anl. 4Nicht-Prioritäre Dienstleistungen
  5. Anl. 5Liste der einschlägigen Berufs- und Handelsregister bzw. Bescheinigungen und eidesstattlichen Erklärungen gemäß den §§ 60 Abs. 1 Z 1 und 61 Abs. 2 Z 1 *)
  6. Anl. 6Angaben, die im Oberschwellenbereich in Bekanntmachungen gemäß den | §§ 38, 42, 44 bis 46, 53 und 112 enthalten sein müssen
  7. Anl. 7Angaben, die in Bekanntmachungen über Subaufträge (gemäß § 118) enthalten sein müssen
  8. Anl. 8Weitere Vorgaben für die Bekanntmachung und Bekanntgabe
  9. Anl. 9Vorgaben für die Veröffentlichung
  10. Anl. 10Anforderungen an die Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme der | Anträge auf Teilnahme oder der Angebote