Norm PfandBG× ▾ ‹›Gliederung Pfandbriefgesetz (PfandBG) Fassungen (Gesetz) ab 19.02.2026 — BGBl. I Nr. 5/2026▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute19.02.2026 § → § BGBl. I Nr. 5/2026 08.07.202218.02.2026 BGBl. I Nr. 199/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.02.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückAnwendungsbereich und Begriffe§ 1Gegenstand§ 2Anwendungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen2. HauptstückStrukturelle Merkmale1. AbschnittDoppelter Rückgriff und Insolvenzferne§ 4Doppelter Rückgriff§ 5Insolvenzferne2. AbschnittVorschriften über anerkennungsfähige Deckungswerte§ 6Anerkennungsfähige Deckungswerte§ 7Sonstige Sicherungsrechte und besondere Vorschriften zu Hypothekarforderungen§ 8Verbraucherkredite3. AbschnittAllgemeine Vorschriften über die Deckung§ 9Deckungsanforderungen§ 10Deckungsregister§ 11Zusammensetzung und Arten von gedeckten Schuldverschreibungen§ 12Belegenheit von Deckungswerten§ 13Gruppeninterne Strukturen§ 14Gemeinsame Finanzierungen§ 15Zusammensetzung des Deckungsstocks§ 16Indeckungnahme von Sicherungsgeschäften§ 17Trennung von Deckungswerten4. AbschnittRisikomanagement, Treuhänder zur Überwachung des Deckungsstocks§ 18Risikomanagement, Treuhänder§ 19Aufgaben und Pflichten des Treuhänders§ 20Informations- und Mitteilungspflichten5. AbschnittAnforderungen an die Liquidität§ 21Liquiditätspuffer§ 22Bedingungen für eine Fälligkeitsverschiebung6. AbschnittTransparenzvorschriften§ 237. AbschnittBezeichnungsschutz§ 243. HauptstückExekutions- und Aufrechnungsschutz; Insolvenzrechtliche Bestimmungen§ 25Exekutions-und Aufrechnungsschutz§ 26Insolvenzrechtliche Bestimmungen4. HauptstückAufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen, verwaltungsrechtliche Sanktionen und sonstige Maßnahmen1. AbschnittAufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen§ 27Zuständige Behörde§ 28Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen§ 29Berichts- und Meldepflichten des emittierenden Kreditinstituts§ 29aZugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal§ 30Bewilligung für Programme gedeckter Schuldverschreibungen§ 31Verpflichtung zur Zusammenarbeit§ 32Veröffentlichungspflichten der Aufsicht2. AbschnittVerfahrens- und Strafbestimmungen§ 33Strafbestimmungen§ 34Strafbestimmungen betreffend juristische Personen§ 35Andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen§ 36Wahrnehmung der Aufsichtsbefugnisse zur Verhängung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Maßnahmen§ 37Veröffentlichung von verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen§ 38Meldung an die EBA5. HauptstückÜbergangs- und Schlussbestimmungen§ 39Übergangsbestimmungen§ 40Sprachliche Gleichbehandlung§ 41Verweise und Verordnungen§ 42Umsetzungshinweis§ 43Vollziehung§ 44Inkrafttreten