RS0092042
Rechtssatz
1993 – zuletzt 18.02.2021Strafrecht
Die in § 43 a Abs 4 StGB geforderte hohe Wahrscheinlichkeit künftigen Wohlverhaltens setzt ein eindeutiges und beträchtliches Überwiegen jener Umstände voraus, die auf Seite des Täters dafür sprechen, daß es sich im Hinblick auf sein bisheriges Vorleben, se …