RS0042327
Rechtssatz
1980 – zuletzt 25.05.2022Zivilrecht
Zwar kann der OGH der Auffassung des Berufungsgerichtes, die Tatfrage sei nicht genügend geklärt, im allgemeinen nicht entgegentreten, weil er damit unzulässigerweise Tatfragen lösen würde, doch hat er dann, wenn das Berufungsgericht zu seiner Ansicht auf G …