Norm Heb-AV× ▾ ‹›Gliederung Hebammen-Ausbildungsverordnung (Heb-AV) Fassungen (Gesetz) ab 06.09.1995 — BGBl. Nr. 599/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 06.09.199526.09.2013 BGBl. Nr. 599/1995 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 06.09.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAusbildung§ 1Fachspezifische und organisatorische Leitung§ 2Medizinisch-wissenschaftliche LeitungLehrpersonen§ 3§ 4§ 5Ausbildungsjahr und Lehrplan§ 6Einrechnungszeiten und Unterbrechung der Ausbildung§ 7Akademiewechsel und Anrechnung§ 8Theoretische AusbildungPraktische Ausbildung§ 9§ 10§ 11Verkürzte Ausbildung für diplomierte Krankenpflegepersonen2. AbschnittPrüfungen§ 12Art der Prüfung§ 13Bewertung der theoretischen und praktischen Ausbildung§ 14Wiederholen einer Prüfung§ 15Aufsteigen in das nächsthöhere Ausbildungsjahr§ 16Wiederholen eines Praktikums§ 17Nichtantreten zu einer Einzel- oder Wiederholungsprüfung§ 18Bestätigung§ 19Diplomprüfung§ 20Diplomprüfungsinhalt§ 21Ablauf der Diplomprüfung§ 22Prüfungskommission§ 23Befugnisse der Mitglieder der Prüfungskommission§ 24Prüfungsprotokoll§ 25Nichtantreten zu einer Teilprüfung der DiplomprüfungWiederholen der kommissionellen Abschlußprüfung§ 26§ 27§ 28Diplom3. AbschnittNostrifikation§ 29Ergänzungsprüfungen4. AbschnittÜbergangsbestimmung§ 30AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 3aAnl. 4