Norm Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002 × ▾ ‹›Gliederung Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002 Fassungen (Gesetz) ab 01.05.2016 — BGBl. I Nr. 163/2015▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.05.2016 § → § BGBl. I Nr. 163/2015 29.12.201530.04.2016 § → § BGBl. I Nr. 163/2015 01.01.201428.12.2015 § → § BGBl. I Nr. 189/2013 15.08.201331.12.2013 § → § BGBl. I Nr. 189/2013 19.08.200914.08.2013 § → § BGBl. I Nr. 86/2009 01.01.200318.08.2009 BGBl. I Nr. 110/2002 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeines§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen2. AbschnittAusgangsmaterial§ 3Zulassung von Ausgangsmaterial§ 4„Quellengesichertes Vermehrungsgut“ – Herkunftsgebiete und Zulassungseinheiten§ 5„Ausgewähltes Vermehrungsgut“ – Herkunftsgebiete und Zulassungseinheiten§ 6Zulassung von Ausgangsmaterial für „Ausgewähltes Vermehrungsgut“§ 7„Qualifiziertes Vermehrungsgut“ – Zulassungseinheiten§ 8Zulassung von Ausgangsmaterial für „Qualifiziertes Vermehrungsgut“§ 9„Geprüftes Vermehrungsgut“ – Zulassungseinheiten§ 10Zulassung von Ausgangsmaterial für „Geprüftes Vermehrungsgut“§ 11Nationales Register für zugelassenes Ausgangsmaterial3. AbschnittGewinnung von Vermehrungsgut§ 12Gewinnung von „Quellengesichertem Vermehrungsgut“§ 13Gewinnung von „Ausgewähltem Vermehrungsgut“§ 14Gewinnung von „Geprüftem Vermehrungsgut“§ 15Gewinnung von „Qualifiziertem“ und „Geprüftem Vermehrungsgut“ in Samenplantagen und Familieneltern§ 16Gewinnung von „Qualifiziertem“ und „Geprüftem“ Vermehrungsgut bei Klonen und Klongemischen4. AbschnittIn-Verkehr-Bringung, Trennung und Kennzeichnung§ 17In-Verkehr-Bringung von Vermehrungsgut§ 18Trennung und Kennzeichnung§ 19Vermehrungsgut mit weniger strengen Anforderungen§ 20Vermengung von Saatgut§ 21Verschlossene Verpackungen§ 22Nicht forstliche Zwecke§ 23Begleiturkunden5. AbschnittEin- und Ausfuhr§ 24Einfuhrbewilligung§ 25Einfuhr von Vermehrungsgut, das den Kategorien der Europäischen Gemeinschaft entspricht§ 26Vermehrungsgut mit weniger strengen Anforderungen§ 27Vermehrungsgut für nicht forstliche Zwecke§ 28Bewilligungsverfahren§ 29Einfuhrkontrolle von Saatgut§ 30Einfuhrkontrolle von Pflanzgut§ 31In-Verkehr-Bringen von eingeführtem Vermehrungsgut§ 32Behandlung von Vermehrungsgut, das zur Einfuhr nicht zugelassen ist§ 33Ausfuhr von Vermehrungsgut6. AbschnittÜberwachung§ 34Anforderungen an Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe sowie Ernteunternehmer§ 35Betriebsaufzeichnungen§ 36Betriebskontrollen§ 37Kontrollbefugnisse§ 38Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union7. AbschnittSonstige Bestimmungen§ 39Strafbestimmungen§ 40Anhänge§ 41Gebühren§ 42Anwendbarkeit der Bestimmungen anderer Rechtsvorschriften§ 43Aufhebung von Rechtsvorschriften§ 44Übergangsbestimmungen§ 45Behörden§ 46Vollzugsklausel§ 47Verordnungserlassung§ 48In-Kraft-Treten