RS0072096
Rechtssatz
1976 – zuletzt 21.11.1995Zivilrecht
Ob bei Ausgaben von Gutscheinen (Sparmarken, Rebattmarken und dergleichen, auch Sammelgutscheinen), die dem Käufer eine Anwartschaft auf eine künftige unentgeltliche Nebenleistung des Verkäufers geben, im Einzelfall eine Zugabe oder ein Rabatt anzunehmen is …