RS0062763
Rechtssatz
1983 – zuletzt 23.03.2012Zivilrecht
Erklärt ein Verkäufer oder Vermieter einem Interessenten, dass er nur dann mit ihm verhandle, wenn er zuvor mit dem ihm beauftragten Realitätenvermittler einen Vermittlungsauftrag abschließe, ist der Interessent, auch wenn ihm die Kaufgelegenheit oder Mietg …