RS0076368
Rechtssatz
zuletzt 29.10.1985Zivilrecht
Die Ankündigung, daß die notarielle Durchführung ("Abwicklung") kostenlos ist, fällt nicht unter § 5 Z 6 ImmMV, weil der Immobilienmakler damit nicht seine eigenen Leistungen als Vermittler unentgeltlich anbietet, sondern auf eine Bedigung hinweist, unter d …