RS0066430
Rechtssatz
12.04.1988Zivilrecht
Vom Verbot des § 9 Abs 1 lit a LMG sollen zwar allgemein verständliche, wahrheitsgemäße Angaben ausgenommen sein, die in der Anpreisung von Lebensmittel oft verwendet werden, wie schmackhaft, bekömmlich, leicht verdaulich, erfrischend, belebend, anregend, a …