RS0122693
Rechtssatz
2007 – zuletzt 29.08.2023Zivilrecht
Ansprüche aus nicht ausgeglichenen Zeitguthaben für Arbeitsstunden, die der Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor der Ausgleichseröffnung geleistet hat, sind nur dann im Sinne des § 3a Abs1 oder im Sinne des § 3a Abs 3 erster Satz IESG gesichert, we …