RS0046997
Rechtssatz
1988 – zuletzt 11.01.2005Zivilrecht
Hält sich der Betroffene - nach Einleitung des Sachwalterbestellungsverfahrens - nicht nur an dem Ort, an dem er sich bei der Einleitung des Verfahrens befunden hat, sondern auch an jenem Ort, an dem sich sein wesentliches Vermögen befindet, gewöhnlich auf, …