RS0003010
Rechtssatz
1936 – zuletzt 21.10.1998Zivilrecht
Der Umstand, daß zum Versteigerungstermin nur der Gesamtbetrag an rückständigen, pfandrechtlich nicht sichergestellten Steuern angemeldet wurde, ohne daß ausgewiesen worden wäre, wieviel von diesem Gesamtbetrage auf die einzelnen Liegenschaften entfalle, be …