RS0113211
Rechtssatz
2000 – zuletzt 26.06.2024Strafrecht
Mit der Behauptung, das Hauptverhandlungsprotokoll lasse nicht erkennen, welche Aktenstücke verlesen worden seien, wird nur eine Undeutlichkeit des Protokollinhaltes gerügt. Nur die Nichtaufnahme eines Protokolls, nicht aber dessen Inhalt steht jedoch unter …