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Aquakultur-Seuchenverordnung

Fassungen (Gesetz)
ab 17.07.2024 — BGBl. II Nr. 202/2024
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute17.07.2024 § → § BGBl. II Nr. 202/2024
03.10.201716.07.2024 § → § BGBl. II Nr. 266/2017
13.01.201502.10.2017 § → § BGBl. II Nr. 2/2015
16.02.201312.01.2015 § → § BGBl. II Nr. 55/2013
01.10.200915.02.2013 BGBl. II Nr. 315/2009 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 17.07.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. HauptstückAllgemeines
  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
2. HauptstückÜberwachung der Aquakultur
  1. § 3Genehmigungspflicht von Betrieben
  2. § 4Registrierung sonstiger Haltungen
  3. § 5Register
  4. § 6Behördliche Kontrolle und Überwachung
  5. § 7Eigenkontrolle und Betreuungstierarzt
  6. § 8Buchführung
  7. § 9Gute Hygienepraxis
  8. § 10Seuchenfreiheitsstatus
3. HauptstückBesondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Tieren der Aquakultur
  1. § 11Inverkehrbringen – allgemeine Bestimmungen
  2. § 12Maßnahmen bei Beförderungen
  3. § 13Tiergesundheitsbescheinigungen
  4. § 14Inverkehrbringen für die Zucht und Wiederaufstockung von Gewässern
  5. § 15Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung und zum menschlichen Verzehr
  6. § 16Inverkehrbringen von Wassertieren zu Zierzwecken
4. HauptstückBekämpfung von Seuchen
1. AbschnittSofortmaßnahmen bei Seuchenverdacht
  1. § 17Anzeigepflicht bei Seuchenverdacht
  2. § 18Maßnahmen vor der amtlichen Seuchenfeststellung
  3. § 19Epidemiologische Untersuchungen
  4. § 20Kontaktbetriebe oder -zonen
  5. § 21Aufhebungen von Sofortmaßnahmen
2. AbschnittBekämpfung exotischer Seuchen
  1. § 22Maßnahmen nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
  2. § 23Schutz- und Überwachungszonen bei exotischen Seuchen
  3. § 24Aufhebung der Sperr- und Schutzmaßnahmen bei exotischen Seuchen
3. AbschnittBekämpfung nicht exotischer Seuchen
  1. § 25Maßnahmen nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche
  2. § 26Besondere Maßnahmen in seuchenfreien Betrieben oder Gebieten zur Wiedererlangung der Seuchenfreiheit
  3. § 27Schutz- und Überwachungszonen bei nicht exotischen Seuchen
  4. § 28Aufhebung der Sperr- und Schutzmaßnahmen bei nicht exotischen Seuchen
4. AbschnittBekämpfungsmaßnahmen bei Feststellung von Seuchen bei wild lebenden Wassertieren
  1. § 29Schutzmaßnahmen bei exotischen Seuchen
  2. § 30Schutzmaßnahmen bei nicht exotischen Seuchen
5. AbschnittImpfungen
  1. § 31Impfverbot und Ausnahmen
5. HauptstückSchluss- und Übergangsbestimmungen
  1. § 32Übergangsbestimmungen
  2. § 33Personenbezogene Bezeichnungen
  3. § 34Sanktionen
  4. § 35Umsetzung von EU-Bestimmungen
  5. § 36Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anlagen
  1. Anl. 1Anzeigepflichtige Seuchen und dafür empfängliche Arten
  2. Anl. 2Gesundheitsstatus
  3. Anl. 3Behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen
  4. Anl. 4Eigenkontrollmaßnahmen
  5. Anl. 5Zugelassene Laboratorien
  6. Anl. 6Seuchenfreiheitsstatus in Österreich
  7. Anl. 7Probeziehung zur Seuchenermittlung