Norm Aquakultur-Seuchenverordnung× ▾ ‹›Gliederung Aquakultur-Seuchenverordnung Fassungen (Gesetz) ab 17.07.2024 — BGBl. II Nr. 202/2024▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute17.07.2024 § → § BGBl. II Nr. 202/2024 03.10.201716.07.2024 § → § BGBl. II Nr. 266/2017 13.01.201502.10.2017 § → § BGBl. II Nr. 2/2015 16.02.201312.01.2015 § → § BGBl. II Nr. 55/2013 01.10.200915.02.2013 BGBl. II Nr. 315/2009 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 17.07.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückAllgemeines§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen2. HauptstückÜberwachung der Aquakultur§ 3Genehmigungspflicht von Betrieben§ 4Registrierung sonstiger Haltungen§ 5Register§ 6Behördliche Kontrolle und Überwachung§ 7Eigenkontrolle und Betreuungstierarzt§ 8Buchführung§ 9Gute Hygienepraxis§ 10Seuchenfreiheitsstatus3. HauptstückBesondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Tieren der Aquakultur§ 11Inverkehrbringen – allgemeine Bestimmungen§ 12Maßnahmen bei Beförderungen§ 13Tiergesundheitsbescheinigungen§ 14Inverkehrbringen für die Zucht und Wiederaufstockung von Gewässern§ 15Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung und zum menschlichen Verzehr§ 16Inverkehrbringen von Wassertieren zu Zierzwecken4. HauptstückBekämpfung von Seuchen1. AbschnittSofortmaßnahmen bei Seuchenverdacht§ 17Anzeigepflicht bei Seuchenverdacht§ 18Maßnahmen vor der amtlichen Seuchenfeststellung§ 19Epidemiologische Untersuchungen§ 20Kontaktbetriebe oder -zonen§ 21Aufhebungen von Sofortmaßnahmen2. AbschnittBekämpfung exotischer Seuchen§ 22Maßnahmen nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche§ 23Schutz- und Überwachungszonen bei exotischen Seuchen§ 24Aufhebung der Sperr- und Schutzmaßnahmen bei exotischen Seuchen3. AbschnittBekämpfung nicht exotischer Seuchen§ 25Maßnahmen nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche§ 26Besondere Maßnahmen in seuchenfreien Betrieben oder Gebieten zur Wiedererlangung der Seuchenfreiheit§ 27Schutz- und Überwachungszonen bei nicht exotischen Seuchen§ 28Aufhebung der Sperr- und Schutzmaßnahmen bei nicht exotischen Seuchen4. AbschnittBekämpfungsmaßnahmen bei Feststellung von Seuchen bei wild lebenden Wassertieren§ 29Schutzmaßnahmen bei exotischen Seuchen§ 30Schutzmaßnahmen bei nicht exotischen Seuchen5. AbschnittImpfungen§ 31Impfverbot und Ausnahmen5. HauptstückSchluss- und Übergangsbestimmungen§ 32Übergangsbestimmungen§ 33Personenbezogene Bezeichnungen§ 34Sanktionen§ 35Umsetzung von EU-Bestimmungen§ 36Inkrafttreten und AußerkrafttretenAnlagenAnl. 1Anzeigepflichtige Seuchen und dafür empfängliche ArtenAnl. 2GesundheitsstatusAnl. 3Behördliche Kontroll- und ÜberwachungsmaßnahmenAnl. 4EigenkontrollmaßnahmenAnl. 5Zugelassene LaboratorienAnl. 6Seuchenfreiheitsstatus in ÖsterreichAnl. 7Probeziehung zur Seuchenermittlung