RS0107211
Rechtssatz
28.01.1997Zivilrecht
Zahlungen des Spediteurs an das Zollamt, mit welchen er für den Empfänger, mit welchem er nicht in vertraglicher Beziehung steht, bei der Abführung der Einfuhrumsatzsteuer in Vorlage treten will, gereichen diesem nur dann zum klaren, überwiegenden Vorteil, …