RS0045102
Rechtssatz
1968 – zuletzt 18.11.1982Zivilrecht
Entscheidet ein Schiedsgericht, von dem nur die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Anspruchs begehrt wurde, gleichzeitig über die Höhe desselben, ohne daß sich die Parteien in der Verhandlung hierüber eingelassen hatten, dann hat es mit se …