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Sportbooteverordnung 2015 (SpBV 2015)

Fassungen (Gesetz)
ab 18.01.2016 — BGBl. II Nr. 41/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute18.01.2016 BGBl. II Nr. 41/2016 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 18.01.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Zweck, Umsetzung von EU-Recht
  2. § 2Geltungsbereich
  3. § 3Begriffsbestimmungen
  4. § 4Grundlegende Anforderungen
  5. § 5Nationale Bestimmungen für die Schifffahrt
  6. § 6Freier Warenverkehr
2. AbschnittPflichten der Wirtschaftsakteure
  1. § 7Pflichten der Hersteller
  2. § 8Bevollmächtigte
  3. § 9Pflichten der Einführer
  4. § 10Pflichten der Händler
  5. § 11Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
  6. § 12Pflichten der privaten Einführer
  7. § 13Identifizierung der Wirtschaftsakteure
3. AbschnittKonformität des Erzeugnisses
  1. § 14Konformitätsvermutung
  2. § 15EU-Konformitätserklärung und Erklärung gemäß Anhang III
  3. § 16Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
  4. § 17Erzeugnisse, für die die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist
  5. § 18Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
4. AbschnittKonformitätsbewertung
  1. § 19Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
  2. § 20Entwurf und Bau
  3. § 21Abgasemissionen
  4. § 22Geräuschemissionen
  5. § 23Begutachtung nach Bauausführung
  6. § 24Zusätzliche Anforderungen
  7. § 25Technische Unterlagen
5. AbschnittNotifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
  1. § 26Informationspflichten der notifizierenden Behörde
  2. § 27Anforderungen an notifizierte Stellen
  3. § 28Konformitätsvermutung
  4. § 29Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
  5. § 30Notifizierungsverfahren
  6. § 31Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
  7. § 32Änderungen der Notifizierungen
  8. § 33Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
  9. § 34Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
  10. § 35Meldepflichten der notifizierten Stellen
  11. § 36Koordinierung der notifizierten Stellen
6. AbschnittÜberwachung der Erzeugnisse
  1. § 37Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Erzeugnisse
  2. § 38Verfahren zur Behandlung von Erzeugnissen, mit denen eine Gefahr verbunden ist
  3. § 39Formale Nichtkonformität
  4. § 40Berichterstattung
7. AbschnittInkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
  1. § 41Inkrafttreten
  2. § 42Übergangsbestimmungen
  3. § 43Sprachliche Gleichbehandlung
Anlagen
  1. Anl. 1GUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN | A. Grundlegende Anforderungen in Bezug auf Entwurf und Bau der in § 2 Absatz 1 genannten Erzeugnisse
  2. Anl. 2BAUTEILE FÜR WASSERFAHRZEUGE
  3. Anl. 3ERKLÄRUNG DES HERSTELLERS ODER DES EINFÜHRERS | DES UNVOLLSTÄNDIGEN WASSERFAHRZEUGS | (§ 6 Abs. 2)
  4. Anl. 4EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Nr. xxxxxxxx1
  5. Anl. 5GLEICHWERTIGE KONFORMITÄT | AUF DER GRUNDLAGE DER BEGUTACHTUNG NACH BAUAUSFÜHRUNG | (MODUL PCA)
  6. Anl. 6ERGÄNZENDE ANFORDERUNGEN BEI ANWENDUNG VON MODUL A1 | (INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE MIT ÜBERWACHTEN ERZEUGNISPRÜFUNGEN) | (§ 24 ABSATZ 2)
  7. Anl. 7PRÜFUNG DER PRODUKTION AUF ÜBEREINSTIMMUNG | MIT DEN ABGAS- UND LÄRMVORSCHRIFTEN
  8. Anl. 8ERGÄNZENDES VERFAHREN BEI ANWENDUNG VON MODUL C (KONFORMITÄT MIT DER BAUART AUF DER GRUNDLAGE EINER INTERNEN FERTIGUNGSKONTROLLE)
  9. Anl. 9TECHNISCHE UNTERLAGEN