Norm SpBV 2015× ▾ ‹›Gliederung Sportbooteverordnung 2015 (SpBV 2015) Fassungen (Gesetz) ab 18.01.2016 — BGBl. II Nr. 41/2016 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute18.01.2016 BGBl. II Nr. 41/2016 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.01.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Zweck, Umsetzung von EU-Recht§ 2Geltungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Grundlegende Anforderungen§ 5Nationale Bestimmungen für die Schifffahrt§ 6Freier Warenverkehr2. AbschnittPflichten der Wirtschaftsakteure§ 7Pflichten der Hersteller§ 8Bevollmächtigte§ 9Pflichten der Einführer§ 10Pflichten der Händler§ 11Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten§ 12Pflichten der privaten Einführer§ 13Identifizierung der Wirtschaftsakteure3. AbschnittKonformität des Erzeugnisses§ 14Konformitätsvermutung§ 15EU-Konformitätserklärung und Erklärung gemäß Anhang III§ 16Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung§ 17Erzeugnisse, für die die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist§ 18Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung4. AbschnittKonformitätsbewertung§ 19Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren§ 20Entwurf und Bau§ 21Abgasemissionen§ 22Geräuschemissionen§ 23Begutachtung nach Bauausführung§ 24Zusätzliche Anforderungen§ 25Technische Unterlagen5. AbschnittNotifizierung von Konformitätsbewertungsstellen§ 26Informationspflichten der notifizierenden Behörde§ 27Anforderungen an notifizierte Stellen§ 28Konformitätsvermutung§ 29Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen§ 30Notifizierungsverfahren§ 31Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen§ 32Änderungen der Notifizierungen§ 33Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen§ 34Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit§ 35Meldepflichten der notifizierten Stellen§ 36Koordinierung der notifizierten Stellen6. AbschnittÜberwachung der Erzeugnisse§ 37Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Erzeugnisse§ 38Verfahren zur Behandlung von Erzeugnissen, mit denen eine Gefahr verbunden ist§ 39Formale Nichtkonformität§ 40Berichterstattung7. AbschnittInkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 41Inkrafttreten§ 42Übergangsbestimmungen§ 43Sprachliche GleichbehandlungAnlagenAnl. 1GUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN | A. Grundlegende Anforderungen in Bezug auf Entwurf und Bau der in § 2 Absatz 1 genannten ErzeugnisseAnl. 2BAUTEILE FÜR WASSERFAHRZEUGEAnl. 3ERKLÄRUNG DES HERSTELLERS ODER DES EINFÜHRERS | DES UNVOLLSTÄNDIGEN WASSERFAHRZEUGS | (§ 6 Abs. 2)Anl. 4EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Nr. xxxxxxxx1Anl. 5GLEICHWERTIGE KONFORMITÄT | AUF DER GRUNDLAGE DER BEGUTACHTUNG NACH BAUAUSFÜHRUNG | (MODUL PCA)Anl. 6ERGÄNZENDE ANFORDERUNGEN BEI ANWENDUNG VON MODUL A1 | (INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE MIT ÜBERWACHTEN ERZEUGNISPRÜFUNGEN) | (§ 24 ABSATZ 2)Anl. 7PRÜFUNG DER PRODUKTION AUF ÜBEREINSTIMMUNG | MIT DEN ABGAS- UND LÄRMVORSCHRIFTENAnl. 8ERGÄNZENDES VERFAHREN BEI ANWENDUNG VON MODUL C (KONFORMITÄT MIT DER BAUART AUF DER GRUNDLAGE EINER INTERNEN FERTIGUNGSKONTROLLE)Anl. 9TECHNISCHE UNTERLAGEN