RS0037810
Rechtssatz
1989 – zuletzt 10.08.2010Zivilrecht
Wird Schadenersatz nach Art 5 Abs 5 MRK begehrt, ist die Bestimmung des § 2 Abs 2 AHG nicht anzuwenden. Einen Geschädigten, der sich in Haft befand und unvertreten war, trifft auch an einer Haft, die rechtswidrig war, weil der ausländische Staat, von dem er …