RS0008555
Rechtssatz
1985 – zuletzt 10.11.1988Zivilrecht
Weist das Erstgericht eine Klage wegen Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges zurück, und ändert das Rekursgericht diesen Beschluß in Stattgebung des Rekurses der Klägerin dahin ab, daß es aussprach, der streitige Rechtsweg sei unzulässig, die Rechtssach …