RS0123197
Rechtssatz
zuletzt 21.07.2011Zivilrecht
Es wäre mit dem Zweck des Pflegegelds (vgl §1 WPGG), dem Pflegebedürftigen die Führung eines selbstbestimmten, bedürfnisorientierten Lebens zu ermöglichen, keinesfalls vereinbar, ein schwerstbehindertes Kleinkind, das behinderungsbedingt zu seiner Existenzs …