RS0116007
Rechtssatz
26.06.2001Zivilrecht
Die Sicherung eines fremdem Recht unterliegenden Anspruchs nach österreichischem Recht ist nur dann sinnvoll, wenn anzunehmen ist, dass es auch im Hauptverfahren nicht möglich sein wird, das fremde Recht zu ermitteln, oder wenn es naheliegend erscheint, das …