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Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG)

Gliederung Fassung vom 19.02.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. TeilAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Gegenstand und Anwendungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium
  4. § 3aZusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus
2. TeilVorbereitung
1. HauptstückSanierungs- und Abwicklungsplanung
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 4Festlegung der Planinhalte
  2. § 4aMeldungen
  3. § 5Widerruf vereinfachter Anforderungen
  4. § 6Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
  5. § 7Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
2. AbschnittSanierungsplanung
  1. § 8Sanierungsplan
  2. § 9Inhalt des Sanierungsplans
  3. § 10Indikatoren des Sanierungsplans
  4. § 11Aktualisierung des Sanierungsplans
  5. § 12Bewertung des Sanierungsplans
  6. § 13Verbesserung des Sanierungsplans
  7. § 14Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses
  8. § 15Gruppensanierungsplan
  9. § 16Inhalt des Gruppensanierungsplans
  10. § 17Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  11. § 18Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
3. AbschnittAbwicklungsplanung
  1. § 19Abwicklungsplan
  2. § 20Inhalt des Abwicklungsplans
  3. § 21Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen
  4. § 22Gruppenabwicklungsplan
  5. § 23Inhalt des Gruppenabwicklungsplans
  6. § 24Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen
  7. § 25Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  8. § 26Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
2. HauptstückAbwicklungsfähigkeit
  1. § 27Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
  2. § 28Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
  3. § 28aAusschüttungsbeschränkungen
  4. § 29Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit
  5. § 30Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
  6. § 31Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Abwicklungseinheiten und Tochterunternehmen
3. HauptstückGruppeninterne finanzielle Unterstützung
  1. § 32Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  2. § 33Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  3. § 34Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  4. § 35Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  5. § 36Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung
  6. § 37Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden
  7. § 38Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
  8. § 39Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung
  9. § 40Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
  10. § 41Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich
  11. § 42Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  12. § 43Offenlegungspflichten
3. TeilFrühzeitiges Eingreifen
  1. § 44Frühinterventionsmaßnahmen
  2. § 45Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements
  3. § 46Vorläufiger Verwalter
  4. § 47Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
  5. § 47aBefugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
4. TeilAbwicklung
1. HauptstückZiele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze
  1. § 48Abwicklungsziele
  2. § 49Voraussetzungen für eine Abwicklung
  3. § 50Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
  4. § 51Ausfall eines Instituts
  5. § 52Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
  6. § 53Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
2. HauptstückBewertung
  1. § 54Allgemeine Bestimmungen
  2. § 55Bewertungskriterien und Unterlagen
  3. § 56Zweck der Bewertung
  4. § 57Vorläufige und abschließende Bewertung
3. HauptstückAbwicklungsbefugnisse
  1. § 58Allgemeine Befugnisse
  2. § 59Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts
  3. § 60Parteiwechsel
  4. § 61Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
  5. § 62Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel
  6. § 63Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
  7. § 64Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
  8. § 65Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten
  9. § 66Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten
  10. § 66aVertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung in Drittländern
  11. § 67Steuerungsübernahme
  12. § 67aSteuerungsmaßnahmen
  13. § 68Abwicklungsverwalter
  14. § 69Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
4. HauptstückInstrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
  1. § 70Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  2. § 71Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
  3. § 72Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen
  4. § 73Durchführung der Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
5. HauptstückAbwicklungsinstrumente
1. AbschnittAllgemeines
  1. § 74Allgemeine Grundsätze
2. AbschnittInstrument der Unternehmensveräußerung
  1. § 75Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung
  2. § 76Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung
  3. § 77Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
3. AbschnittInstrument des Brückeninstituts
  1. § 78Anwendung des Instruments des Brückeninstituts
  2. § 79Das Brückeninstitut
  3. § 80Betrieb des Brückeninstituts
  4. § 81Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut
4. AbschnittInstrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
  1. § 82Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten
  2. § 83Die Abbaueinheit
  3. § 84Betrieb der Abbaueinheit
5. AbschnittInstrument der Gläubigerbeteiligung
  1. § 85Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  2. § 86Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  3. § 86aVeräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Privatkunden
  4. § 87Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
  5. § 88Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung
  6. § 89Behandlung der Anteilseigner
  7. § 90Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)
  8. § 91Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
  9. § 92Umwandlungsquote
  10. § 93Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans
  11. § 94Anforderungen an den Reorganisationsplan
6. AbschnittWeitere Bestimmungen
  1. § 95Wirksamwerden
  2. § 96Widerruf der Zulassung zum Handel
  3. § 97Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
  4. § 97aAnerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
  5. § 98Vertragliche Anerkennung in Drittländern
  6. § 99Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen
7. AbschnittMindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  1. § 100Anwendung und Berechnung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  2. § 101Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten
  3. § 102Festlegung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  4. § 103Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von Global Systemrelevanten Instituten und bedeutenden EU-Tochterunternehmen von Global Systemrelevanten Instituten aus Drittstaaten
  5. § 104Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten
  6. § 105Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
  7. § 105aAusnahmen für Kreditinstitute-Verbünde
  8. § 105bVerfahren zur Bestimmung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  9. § 105cMeldung und Offenlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  10. § 105dVerstöße gegen den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
6. HauptstückSchutzbestimmungen
  1. § 106Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  2. § 107Bewertung unterschiedlicher Behandlung
  3. § 108Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger
  4. § 109Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen
  5. § 110Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen
  6. § 111Schutz von Sicherungsvereinbarungen
  7. § 112Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen
  8. § 113Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen
7. HauptstückVerfahren
  1. § 113aAuskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen
  2. § 114Mitteilungspflichten
  3. § 115Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde
  4. § 116Verfahren vor der Abwicklungsbehörde
  5. § 116aVereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises
  6. § 117Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften
  7. § 118Rechtsmittelverfahren
  8. § 119Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren
  9. § 119aEinschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde
8. HauptstückGeheimhaltung und Informationsaustausch
  1. § 120Geheimhaltung
  2. § 121Zulässiger Informationsaustausch
  3. § 122Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden
5. TeilAbwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds
  1. § 123Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
  2. § 123aNationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds
  3. § 123bAusübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen
  4. § 123cBrückenfinanzierung
  5. § 123dBeitragsgebarung und -verwaltung
  6. § 124Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
  7. § 125Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
  8. § 126Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
  9. § 127Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge
  10. § 128Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
  11. § 129Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
  12. § 130Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung
  13. § 131Rang in der Insolvenzrangfolge
  14. § 132Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung
6. TeilGrenzüberschreitende Gruppenabwicklung
1. AbschnittGrenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
  1. § 133Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat
  2. § 134Abwicklungskollegien
  3. § 135Mitglieder des Abwicklungskollegiums
  4. § 136Organisation des Abwicklungskollegiums
  5. § 137Europäische Abwicklungskollegien
  6. § 138Informationsaustausch zwischen Behörden
2. AbschnittGruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe
  1. § 139Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
  2. § 140Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  3. § 141Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  4. § 142Gruppenabwicklungskonzept
  5. § 143Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
3. AbschnittGruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen
  1. § 144Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  2. § 145Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  3. § 146Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
7. TeilBeziehungen zu Drittländern
  1. § 147Abkommen mit Drittländern
  2. § 148Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden
  3. § 149Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
  4. § 150Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
  5. § 151Abwicklung von EU-Zweigstellen
8. TeilStrafbestimmungen und sonstige Maßnahmen
  1. § 152Strafbestimmungen
  2. § 153Strafbestimmungen betreffend juristische Personen
  3. § 155Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen
  4. § 156Meldungen an die EBA
  5. § 157Sonstige Maßnahmen
  6. § 158Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen
  7. § 158aEmpfehlungen des Ausschusses
  8. § 158bVollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses
  9. § 159Verwendung von eingenommenen Geldstrafen
9. TeilKosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
  1. § 160Kostenbestimmung
  2. § 161Übergangsbestimmungen
  3. § 162Abbaugesellschaft
  4. § 162aZugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  5. § 163Sprachliche Gleichbehandlung
  6. § 164Verweise
  7. § 165Gebühren und Abgaben
  8. § 166Vollziehung
  9. § 167Inkrafttreten und Anwendung
  10. § 168Umsetzungshinweis
Anlagen
  1. Anl. 1Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen
  2. Anl. 2Informationen, die die Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern kann
  3. Anl. 3Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat
  4. Anl. 4Berechnung des maximal ausschüttungsfähigen Betrags in Bezug auf den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
Übergangs- und Schlussbestimmungen aus Novellen
  1. Art. 1 (EG/EU)Umsetzungshinweis — BGBl. I Nr. 107/2017
  2. Art. 1 (EU)Umsetzungshinweis