Gliederung Fassung vom 19.02.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. TeilAllgemeine Bestimmungen
- § 1Gegenstand und Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium
- § 3aZusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus
2. TeilVorbereitung
1. HauptstückSanierungs- und Abwicklungsplanung
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
- § 4Festlegung der Planinhalte
- § 4aMeldungen
- § 5Widerruf vereinfachter Anforderungen
- § 6Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
- § 7Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen
2. AbschnittSanierungsplanung
- § 8Sanierungsplan
- § 9Inhalt des Sanierungsplans
- § 10Indikatoren des Sanierungsplans
- § 11Aktualisierung des Sanierungsplans
- § 12Bewertung des Sanierungsplans
- § 13Verbesserung des Sanierungsplans
- § 14Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses
- § 15Gruppensanierungsplan
- § 16Inhalt des Gruppensanierungsplans
- § 17Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
- § 18Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
3. AbschnittAbwicklungsplanung
- § 19Abwicklungsplan
- § 20Inhalt des Abwicklungsplans
- § 21Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen
- § 22Gruppenabwicklungsplan
- § 23Inhalt des Gruppenabwicklungsplans
- § 24Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen
- § 25Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 26Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
2. HauptstückAbwicklungsfähigkeit
- § 27Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
- § 28Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
- § 28aAusschüttungsbeschränkungen
- § 29Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit
- § 30Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
- § 31Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Abwicklungseinheiten und Tochterunternehmen
3. HauptstückGruppeninterne finanzielle Unterstützung
- § 32Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
- § 33Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
- § 34Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
- § 35Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
- § 36Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung
- § 37Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden
- § 38Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
- § 39Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung
- § 40Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
- § 41Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich
- § 42Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
- § 43Offenlegungspflichten
3. TeilFrühzeitiges Eingreifen
- § 44Frühinterventionsmaßnahmen
- § 45Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements
- § 46Vorläufiger Verwalter
- § 47Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
- § 47aBefugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
4. TeilAbwicklung
1. HauptstückZiele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze
- § 48Abwicklungsziele
- § 49Voraussetzungen für eine Abwicklung
- § 50Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
- § 51Ausfall eines Instituts
- § 52Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
- § 53Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
2. HauptstückBewertung
- § 54Allgemeine Bestimmungen
- § 55Bewertungskriterien und Unterlagen
- § 56Zweck der Bewertung
- § 57Vorläufige und abschließende Bewertung
3. HauptstückAbwicklungsbefugnisse
- § 58Allgemeine Befugnisse
- § 59Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts
- § 60Parteiwechsel
- § 61Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
- § 62Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel
- § 63Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
- § 64Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen
- § 65Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten
- § 66Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten
- § 66aVertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung in Drittländern
- § 67Steuerungsübernahme
- § 67aSteuerungsmaßnahmen
- § 68Abwicklungsverwalter
- § 69Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
4. HauptstückInstrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
- § 70Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
- § 71Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente
- § 72Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen
- § 73Durchführung der Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
5. HauptstückAbwicklungsinstrumente
1. AbschnittAllgemeines
- § 74Allgemeine Grundsätze
2. AbschnittInstrument der Unternehmensveräußerung
- § 75Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung
- § 76Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung
- § 77Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
3. AbschnittInstrument des Brückeninstituts
- § 78Anwendung des Instruments des Brückeninstituts
- § 79Das Brückeninstitut
- § 80Betrieb des Brückeninstituts
- § 81Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut
4. AbschnittInstrument der Ausgliederung von Vermögenswerten
- § 82Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten
- § 83Die Abbaueinheit
- § 84Betrieb der Abbaueinheit
5. AbschnittInstrument der Gläubigerbeteiligung
- § 85Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- § 86Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- § 86aVeräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Privatkunden
- § 87Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
- § 88Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung
- § 89Behandlung der Anteilseigner
- § 90Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)
- § 91Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
- § 92Umwandlungsquote
- § 93Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans
- § 94Anforderungen an den Reorganisationsplan
6. AbschnittWeitere Bestimmungen
- § 95Wirksamwerden
- § 96Widerruf der Zulassung zum Handel
- § 97Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
- § 97aAnerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- § 98Vertragliche Anerkennung in Drittländern
- § 99Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen
7. AbschnittMindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- § 100Anwendung und Berechnung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- § 101Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten
- § 102Festlegung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- § 103Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von Global Systemrelevanten Instituten und bedeutenden EU-Tochterunternehmen von Global Systemrelevanten Instituten aus Drittstaaten
- § 104Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten
- § 105Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind
- § 105aAusnahmen für Kreditinstitute-Verbünde
- § 105bVerfahren zur Bestimmung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- § 105cMeldung und Offenlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
- § 105dVerstöße gegen den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
6. HauptstückSchutzbestimmungen
- § 106Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- § 107Bewertung unterschiedlicher Behandlung
- § 108Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger
- § 109Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen
- § 110Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen
- § 111Schutz von Sicherungsvereinbarungen
- § 112Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen
- § 113Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen
7. HauptstückVerfahren
- § 113aAuskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen
- § 114Mitteilungspflichten
- § 115Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde
- § 116Verfahren vor der Abwicklungsbehörde
- § 116aVereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises
- § 117Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften
- § 118Rechtsmittelverfahren
- § 119Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren
- § 119aEinschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde
8. HauptstückGeheimhaltung und Informationsaustausch
- § 120Geheimhaltung
- § 121Zulässiger Informationsaustausch
- § 122Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden
5. TeilAbwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds
- § 123Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
- § 123aNationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds
- § 123bAusübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen
- § 123cBrückenfinanzierung
- § 123dBeitragsgebarung und -verwaltung
- § 124Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
- § 125Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
- § 126Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus
- § 127Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge
- § 128Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
- § 129Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
- § 130Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung
- § 131Rang in der Insolvenzrangfolge
- § 132Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung
6. TeilGrenzüberschreitende Gruppenabwicklung
1. AbschnittGrenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
- § 133Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat
- § 134Abwicklungskollegien
- § 135Mitglieder des Abwicklungskollegiums
- § 136Organisation des Abwicklungskollegiums
- § 137Europäische Abwicklungskollegien
- § 138Informationsaustausch zwischen Behörden
2. AbschnittGruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe
- § 139Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
- § 140Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 141Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 142Gruppenabwicklungskonzept
- § 143Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
3. AbschnittGruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen
- § 144Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 145Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- § 146Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
7. TeilBeziehungen zu Drittländern
- § 147Abkommen mit Drittländern
- § 148Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden
- § 149Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
- § 150Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern
- § 151Abwicklung von EU-Zweigstellen
8. TeilStrafbestimmungen und sonstige Maßnahmen
- § 152Strafbestimmungen
- § 153Strafbestimmungen betreffend juristische Personen
- § 155Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen
- § 156Meldungen an die EBA
- § 157Sonstige Maßnahmen
- § 158Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen
- § 158aEmpfehlungen des Ausschusses
- § 158bVollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses
- § 159Verwendung von eingenommenen Geldstrafen
9. TeilKosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 160Kostenbestimmung
- § 161Übergangsbestimmungen
- § 162Abbaugesellschaft
- § 162aZugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- § 163Sprachliche Gleichbehandlung
- § 164Verweise
- § 165Gebühren und Abgaben
- § 166Vollziehung
- § 167Inkrafttreten und Anwendung
- § 168Umsetzungshinweis
Anlagen
- Anl. 1Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen
- Anl. 2Informationen, die die Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern kann
- Anl. 3Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat
- Anl. 4Berechnung des maximal ausschüttungsfähigen Betrags in Bezug auf den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
Übergangs- und Schlussbestimmungen aus Novellen
- Art. 1 (EG/EU)Umsetzungshinweis — BGBl. I Nr. 107/2017
- Art. 1 (EU)Umsetzungshinweis