Gliederung Fassung vom 01.11.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
I. HauptstückAllgemeine Bestimmungen
- § 1Anwendungsbereich und allgemeine Verfahrensbestimmungen
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 2aErklärungen und Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten
II. HauptstückEuropäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten
Erster AbschnittAllgemeine Voraussetzungen
- § 3Grundlagen
- § 4Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls
Zweiter AbschnittVollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
- § 5Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger
- § 5aVollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen andere Staatsangehörige
- § 6Österreichischer Tatort
- § 7Österreichische Gerichtsbarkeit
- § 8Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung im Anwendungsbereich von Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens
- § 8aVerbot der Doppelbestrafung und -verfolgung außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens
- § 9Strafunmündige
- § 10Verjährung und Amnestie
- § 10aVerletzung von Grundrechten
- § 11Abwesenheitsurteile
- § 12Fiskalische strafbare Handlungen
Dritter AbschnittVerfahren zur Bewilligung der Übergabe
- § 13Zuständigkeit
- § 14Geschäftsverkehr
- § 15Vorrang der Übergabe
- § 16Einleitung des Übergabeverfahrens
- § 16aRechtsbelehrung
- § 17Anbot der Übergabe
- § 18Übergabehaft
- § 19Prüfung des Europäischen Haftbefehls
- § 19aVernehmung oder bedingte Übergabe vor Entscheidung über die Übergabe
- § 20Vereinfachte Übergabe
- § 21Entscheidung über die Übergabe
- § 22Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten
- § 23Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen
- § 24Durchführung der Übergabe
- § 25Aufschub der Übergabe
- § 26Bedingte Übergabe
- § 27aNachträgliches Übergabeverfahren
- § 28Kosten
Vierter AbschnittErwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
- § 29Fahndung
- § 30Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls
- § 30aRecht auf einen Verteidiger
- § 31Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung
Fünfter AbschnittDurchlieferung
- § 32Zulässigkeit der Durchlieferung
- § 33Durchlieferung österreichischer Staatsbürger
- § 33aDurchlieferung von Unionsbürgern
- § 34Durchlieferungsunterlagen
- § 35Entscheidung über die Durchlieferung
- § 36Erwirkung der Durchlieferung
- § 37Kosten der Durchlieferung
III. HauptstückAnerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen
Erster AbschnittVollstreckung von Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen
Erster UnterabschnittVollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 39Voraussetzungen
- § 40Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 40aZuständigkeit
- § 41Haft zur Sicherung der Vollstreckung
- § 41aVerfahren
- § 41bEntscheidung
- § 41cAufschub der Entscheidung über die Vollstreckung
- § 41dFristen für die Entscheidung
- § 41eSpezialität
- § 41fEinstellung der Vollstreckung
- § 41gVerständigung des Ausstellungsstaats
- § 41hKosten
- § 41iDurchbeförderung
- § 41jFälle des Europäischen Haftbefehls
Zweiter UnterabschnittErwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 42Voraussetzungen
- § 42aRolle des Anstaltsleiters
- § 42bBefassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 42cWiderruf der Befassung
- § 42dVollstreckung im Inland
- § 42eDurchführung der Überstellung
- § 42fZustimmung zur Verfolgung, Verurteilung oder Strafvollstreckung wegen weiterer Straftaten
- § 42gErwirkung der Durchbeförderung
Erster UnterabschnittDurchführung der Verordnung (EU) 2018/1805
- § 43Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
- § 44Erwirkung der Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
Zweiter UnterabschnittVollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen aus Dänemark und Irland
- § 45Voraussetzungen
- § 46Zuständigkeit und Verfahren
- § 47Ablehnung der Vollstreckung
- § 48Aufschub der Vollstreckung
- § 49Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung
- § 50Verständigungspflicht
- § 51Geschäftsweg und Übersetzung
Dritter AbschnittVollstreckung vermögensrechtlicher Anordnungen
Erster UnterabschnittDurchführung der Verordnung (EU) 2018/1805
- § 52Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen
Zweiter UnterabschnittVollstreckung von Einziehungsentscheidungen der Mitgliedstaaten Dänemark und Irland
- § 52aVoraussetzungen
- § 52a1Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 52bZuständigkeit
- § 52cVerfahren
- § 52dEntscheidung
- § 52eAufschub der Vollstreckung
- § 52fVermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten
- § 52gErlös aus der Vollstreckung
- § 52hEinstellung der Vollstreckung
- § 52iVerständigung des Entscheidungsstaates
- § 52jKosten
Dritter UnterabschnittErwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 52kBefassung eines anderen Mitgliedstaates
- § 52lÜbermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten
- § 52mVollstreckung im Inland
- § 52nVerständigung des Vollstreckungsstaates
Vierter AbschnittVollstreckung von Geldsanktionen
Erster UnterabschnittVollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 53Voraussetzungen
- § 53aUnzulässigkeit der Vollstreckung
- § 53bZuständigkeit
- § 53cVerfahren
- § 53dEntscheidung
- § 53eAufschub der Vollstreckung
- § 53fErlös aus der Vollstreckung
- § 53gErsatzfreiheitsstrafe
- § 53hEinstellung der Vollstreckung
- § 53iVerständigung des Entscheidungsstaates
- § 53jKosten
Zweiter UnterabschnittErwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 53kBefassung eines anderen Mitgliedstaates
- § 53lWiderruf der Befassung
- § 53mVollstreckung im Inland
IV. HauptstückEuropäische Ermittlungsanordnung, Rechtshilfe und sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen
Erster AbschnittEuropäische Ermittlungsanordnung
Erster UnterabschnittVollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 55Voraussetzungen
- § 55aUnzulässigkeit der Vollstreckung
- § 55bRückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme
- § 55cZuständigkeit
- § 55dVerfahren
- § 55eEntscheidung über die Vollstreckung
- § 55fDurchführung
- § 55gÜberstellung inhaftierter Personen
- § 55hDurchführung einer Vernehmung mittels technischer Einrichtung zur Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz
- § 55iDurchführung einer kontrollierten Lieferung
- § 55jVerständigungspflichten
- § 55kMitwirkung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter bei der Vollstreckung
- § 55lÜbermittlung der Ermittlungsergebnisse und Beweismittel
- § 55mKosten
- § 55nVerständigung vor Veröffentlichung
Zweiter UnterabschnittErwirkung der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 56Befassung eines anderen Mitgliedstaates
- § 56aVerständigung
- § 56bNachträgliche Unzulässigkeit im Vollstreckungsstaat
Zweiter AbschnittRechtshilfe und sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen
Erster UnterabschnittGrundsätze
- § 57Voraussetzungen
- § 58Ersuchen an Private
Zweiter UnterabschnittVermeidung paralleler Verfahren
- § 59aMitteilung über ein Verfahren im Inland an eine Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates
- § 59bBeantwortung einer Mitteilung einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates
- § 59cAufnahme von Konsultationen
Dritter UnterabschnittBildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen
- § 60Allgemeine Voraussetzungen
- § 61Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland
- § 62Informationsaustausch
Vierter UnterabschnittEurojust
- § 63Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1727
- § 64Nationales Mitglied
- § 65Weiterübermittlung von personenbezogenen Daten durch Eurojust
- § 66Ersuchen an Eurojust
- § 67Verständigungspflichten
- § 68aNationales Eurojust-Koordinierungssystem
Fünfter UnterabschnittEuropäisches Justizielles Netz
- § 69Aufgaben und Ziele
- § 70Einrichtung von Kontaktstellen
Sechster UnterabschnittKontrollierte Lieferung
- § 71Allgemeiner Grundsatz
- § 72Zuständigkeit und Verfahren
Siebenter UnterabschnittVerdeckte Ermittlungen
- § 73Voraussetzungen
- § 74Durchführung der verdeckten Ermittlung
Dritter AbschnittBesondere Formen der Zusammenarbeit
Erster Unterabschnitt
- § 75Zustellung von Verfahrensurkunden
Zweiter Unterabschnitt
- § 76Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
Dritter UnterabschnittEinholung von Strafregisterauskünften über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten
- § 77Voraussetzungen
- § 78Inhalt und Form des Ersuchens
- § 79Geschäftsweg
- § 80Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten
V. HauptstückÜberwachung justizieller Entscheidungen
Erster AbschnittÜberwachung von Entscheidungen über Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen, und Folgeentscheidungen
Erster UnterabschnittÜberwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 81Voraussetzungen
- § 82Unzulässigkeit der Überwachung
- § 83Zuständigkeit
- § 84Verfahren
- § 85Entscheidung
- § 86Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 87Anpassung der Bewährungsmaßnahmen
- § 88Fristen
- § 89Aufschub der Entscheidung
- § 90Folgeentscheidungen im Inland
- § 91Rückübertragung und Folgeentscheidungen im Ausstellungsstaat
- § 92Verständigung des Ausstellungsstaats in allen Fällen
- § 93Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 94Kosten
Zweiter UnterabschnittErwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 95Befassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 96Zurückziehung der Bescheinigung
- § 97Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 97aVerständigung nach Übernahme der Überwachung durch den Vollstreckungsstaat
- § 98Rückübertragung der Überwachung
- § 99Verständigung des Vollstreckungsstaats nach Rückübertragung
Zweiter AbschnittÜberwachung von Entscheidungen über die Anwendung gelinderer Mittel
Erster UnterabschnittÜberwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 100Voraussetzungen
- § 101Unzulässigkeit der Überwachung
- § 102Zuständigkeit
- § 103Verfahren
- § 104Entscheidung
- § 105Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 106Anpassung der gelinderen Mittel
- § 107Fristen
- § 108Aufschub der Entscheidung
- § 109Zuständigkeit für Folgeentscheidungen
- § 110Auskunftsersuchen
- § 111Verständigung des Anordnungsstaats
- § 112Unbeantwortete Verständigungen und Beendigung der Überwachung
- § 113Übergabe des Betroffenen
- § 114Kosten
Zweiter UnterabschnittErwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 115Befassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 116Zurückziehung der Bescheinigung
- § 117Ersuchen um Fortsetzung der Überwachung
- § 118Entscheidung über Folgemaßnahmen
- § 119Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 120Fortsetzung der Überwachung im Inland
- § 121Verständigung des Vollstreckungsstaats
VI. HauptstückAnerkennung Europäischer Schutzanordnungen in Strafsachen
Erster AbschnittAnerkennung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 122Voraussetzungen
- § 123Antrag der geschützten Person im Inland
- § 124Unzulässigkeit der Anerkennung
- § 125Zuständigkeit
- § 126Verfahren
- § 127Entscheidung
- § 128Verständigungspflichten des Vollstreckungsstaates
- § 129Rechtsfolgen eines Verstoßes im Vollstreckungsstaat
- § 130Zuständigkeit des Anordnungsstaates
- § 131Folgen einer Änderung der Europäischen Schutzanordnung
- § 132Aufhebung der erteilten Anordnungen
- § 133Kosten
Zweiter AbschnittErwirkung der Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 134Erlass einer Europäischen Schutzanordnung
- § 135Befassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 136Änderung oder Zurückziehung der Europäischen Schutzanordnung
- § 137Beantwortung von Ersuchen
VII. HauptstückSchluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
- § 138Verweisungen
- § 139Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung
- § 140Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen
- § 141Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
- § 142Vollziehung
Anlagen
- Anl. 1Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird | Teil A
- Anl. 2EUROPÄISCHER HAFTBEFEHL
- Anl. 3BESCHEINIGUNG NACH ARTIKEL 9 DES RAHMENBESCHLUSSES VOM 22. JULI 2003 ÜBER DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DIE SICHERSTELLUNG VON VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN ODER BEWEISMITTELN IN DER EUROPÄISCHEN UNION
- Anl. 4Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt Anlagen
- Anl. 5ANHANG | BESCHEINIGUNG
- Anl. 6ANHANG | BESCHEINIGUNG
- Anl. 7Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union
- Anl. 8Formblatt zur Unterrichtung der verurteilten Person
- Anl. 9Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten
- Anl. 10
- Anl. 11
- Anl. 12
- Anl. 13
- Anl. 15
- Anl. 16
- Anl. 17
- Anl. 18
- Anl. 19
Übergangs- und Schlussbestimmungen aus Novellen
- Art. 24 (ÜR)Übergangsbestimmung — BGBl. I Nr. 112/2007