RS0035925
Rechtssatz
1963 – zuletzt 24.09.2019Zivilrecht
Eine Person, die nicht Parteienvertreter ist, die sich aber entweder das Recht, eine Partei zu vertreten, erzwingen oder sich von der Vertretung freikämpfen will, nimmt in dem darüber ergehenden Zwischenstreit eine parteiähnliche Stellung ein. Ihr steht dah …