Norm NISG 2026× ▾ ‹›Gliederung Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2026▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.10.2026 § → § — 24.12.202530.09.2026 BGBl. I Nr. 94/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen§ 1Verfassungsbestimmung§ 2Gegenstand und Ziel des Gesetzes§ 3Begriffsbestimmungen2. HauptstückStrukturen und Aufgaben1. AbschnittZuständige Behörde§ 3aBundesamt für Cybersicherheit§ 3bOrganisation§ 4Aufgaben der Cybersicherheitsbehörde§ 5Zentrale Anlaufstelle der Cybersicherheitsbehörde§ 6Nationales Koordinierungszentrum für Cybersicherheit2. AbschnittUnabhängige Stellen und unabhängige Prüfer§ 7Unabhängige Stellen und unabhängige Prüfer3. AbschnittComputer-Notfallteams§ 8Zweck und Aufgaben der Computer-Notfallteams§ 9Anforderungen und Eignung von CSIRTs§ 10Aufsicht§ 11Koordinierte Offenlegung von Schwachstellen4. AbschnittNationale Koordinierung§ 12Cyber Sicherheit Steuerungsgruppe (CSS)§ 13Innerer Kreis der Operativen Koordinierungsstruktur (IKDOK)§ 14Operative Koordinierungsstruktur (OpKoord)§ 15Nationale Cybersicherheitsstrategie§ 16Management von Cybersicherheitsvorfällen großen Ausmaßes5. AbschnittIKT-Lösungen§ 17Betrieb von IKT-Lösungen§ 18Meldeanalysesystem§ 19IKDOK-Plattform6. AbschnittZusammenarbeit auf nationaler, Unions- und internationaler Ebene§ 20Zusammenarbeit auf nationaler Ebene§ 21Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde§ 22Internationale Zusammenarbeit§ 23Peer Reviews3. HauptstückWesentliche und wichtige Einrichtungen und Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen1. AbschnittWesentliche und wichtige Einrichtungen§ 24Wesentliche und wichtige Einrichtungen§ 25Ermittlung der Unternehmensgröße§ 26Größenunabhängige Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung§ 27Ausnahmen von Verpflichtungen für wesentliche oder wichtige Einrichtungen aufgrund sektorspezifischer Rechtsakte der Europäischen Union§ 28Territorialität2. AbschnittPflichten§ 29Register der Einrichtungen§ 30Datenbank der Domänennamen-Registrierungsdaten§ 31Governance§ 32Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit§ 33Nachweis der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen§ 34Berichtspflichten§ 35Erheblicher Cybersicherheitsvorfall3. AbschnittInformationsaustausch§ 36Vereinbarungen über den Austausch von Informationen zur Cybersicherheit§ 37Freiwillige Meldung relevanter Informationen4. AbschnittAufsicht und Durchsetzung§ 38Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf wesentliche und wichtige Einrichtungen§ 39Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf wesentliche und wichtige Einrichtungen§ 40Nutzung der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung§ 41Beschwerdeverfahren4. HauptstückDatenschutz§ 42Datenverarbeitung§ 43Datenübermittlung5. HauptstückStrafbestimmungen§ 44Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldstrafen§ 45Verwaltungsstrafbestimmungen§ 46Nichteinhaltung von Verpflichtungen durch Stellen der öffentlichen Verwaltung6. HauptstückSchlussbestimmungen§ 47Personenbezogene Bezeichnungen§ 48Durchführung und Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union§ 49Verweisungen§ 50Vollziehung§ 51Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und ÜbergangsbestimmungenAnlagenAnl. 1Sektoren mit hoher KritikalitätAnl. 2Sonstige kritische Sektoren