- 5 Ob 191/67
Entscheidungstext OGH 18.10.1967 5 Ob 191/67
Veröff: EvBl 1968/165 S 273
- 5 Ob 36/70
Entscheidungstext OGH 25.02.1970 5 Ob 36/70
nur: Im Konkursverfahren ist grundsätzlich jeder zum Rekurs befugt, der sich in seinem Recht gekränkt zu sein erachtet. (T1) Beisatz: Dabei ist es gleichgültig, ob er am Konkursverfahren bereits teilgenommen hat oder nicht. (T2)
Veröff: SZ 43/51 = EvBl 1970/269 S 464 = JBl 1973,47
- 5 Ob 172/72
Entscheidungstext OGH 10.10.1972 5 Ob 172/72
Veröff: SZ 45/106 = JBl 1974,104
- 5 Ob 1/73
Entscheidungstext OGH 04.04.1973 5 Ob 1/73
nur T1; Beisatz: Hier: Bekämpfung einer Beschlussfassung nach § 95 KO durch denjenigen, welcher durch den Prozess, den zu führen der Gläubigerausschuss den Masseverwalter beauftragte, betroffen wird: Es kann nicht zweifelhaft sein, dass den Konkursgläubigern ein Rekursrecht gegen Beschlüsse zukommt, durch die über Massevermögen verfügt wird. Der Auftrag an den Masseverwalter, einen Anspruch der Masse geltend zu machen und allenfalls im Rechtsweg durchsetzen, stellt eine solche Verfügung über Massevermögen dar. (T3); Veröff: EvBl 1973/269 S 553
- 5 Ob 246/73
Entscheidungstext OGH 19.12.1973 5 Ob 246/73
- 5 Ob 306/76
Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5 Ob 306/76
nur: Im Konkursverfahren ist grundsätzlich jeder zum Rekurs befugt, der sich in seinem Recht gekränkt zu sein erachtet. Voraussetzung der Rekurslegitimation ist jedoch, dass der Rekurswerber in seinem Rechte verletzt sein kann. (T4)
Beisatz: Hier: Gläubiger, der seine Forderung als Konkursforderung dritter Klasse angemeldet hat. (T5)
Veröff: EvBl 1978/4 S 19
- 5 Ob 312/77
Entscheidungstext OGH 18.10.1977 5 Ob 312/77
nur T4; Beisatz: Und durch das Unterbleiben der Konkurseröffnung die Rechte der Konkursgläubiger berührt werden. (T6)
- 5 Ob 308/79
Entscheidungstext OGH 22.05.1979 5 Ob 308/79
nur T4; Beisatz: Masseverwalter gegen Ablehnung der Konkursaufhebung, Konkursgläubiger gegen Konkursaufhebung. (T7)
- 5 Ob 313/79
Entscheidungstext OGH 20.11.1979 5 Ob 313/79
nur T1; Veröff: GesRZ 1980,92
- 5 Ob 304/84
Entscheidungstext OGH 20.03.1984 5 Ob 304/84
Beisatz: Jemand, der zur Wahrung der rechtlichen Interessen der Konkursgläubiger und des Gemeinschuldners nicht berufen ist, kann durch die konkursgerichtliche Genehmigung des zwischen dem Masseverwalter und einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrages nur in seinen wirtschaftlichen Interessen berührt werden. (T8)
- 5 Ob 320/86
Entscheidungstext OGH 09.09.1986 5 Ob 320/86
- 5 Ob 315/86
Entscheidungstext OGH 09.09.1986 5 Ob 315/86
Beisatz: 1.) Rekurslegitimation des derzeitigen Masseverwalters gegen Beschluss, mit dem der frühere Masseverwalter enthoben wird, im Hinblick auf seine Rechtspflicht, die Interessen der Gläubiger und der Konkursmasse zu wahren. 2.) Rekurslegitimation des früheren Masseverwalters gegen den Beschluss, der in seine Rechtssphäre als ehemaliger Masseverwalter eingreift. (T9) Veröff: EvBl 1987/196 S 728
- 5 Ob 315/87
Entscheidungstext OGH 19.05.1987 5 Ob 315/87
Beisatz: Hier: Rekurs gegen Konkurseröffnung. (T10)
- 8 Ob 27/88
Entscheidungstext OGH 18.08.1988 8 Ob 27/88
Beisatz: Denn durch das Unterbleiben der Konkurseröffnung werden die Rechte der Konkursgläubiger berührt. (T11)
- 8 Ob 33/88
Entscheidungstext OGH 07.12.1988 8 Ob 33/88
- 8 Ob 26/89
Entscheidungstext OGH 15.06.1989 8 Ob 26/89
Beisatz: Hier: Der durch die Postsperre verletzte Gemeinschuldner. (T12) Veröff: SZ 62/115 = EvBl 1989/188 S 759
- 8 Ob 40/89
Entscheidungstext OGH 07.09.1989 8 Ob 40/89
Auch; Beisatz: Hier: Der Masseverwalter zum Revisionsrekurs gegen eine Verfügung nach § 78 Abs 2 KO. (T13)
- 8 Ob 41/89
Entscheidungstext OGH 07.09.1989 8 Ob 41/89
Auch; Beis wie T13
- 8 Ob 54/89
Entscheidungstext OGH 18.01.1990 8 Ob 54/89
nur T1; Beisatz: Gemeinschuldner und Masseverwalter bei Überweisung nach § 44 JN. (T14)
- 8 Ob 10/92
Entscheidungstext OGH 31.08.1992 8 Ob 10/92
Beisatz: Keine Verletzung von Rechten des Vermieters durch den Beschluss auf Ausscheidung von Mietrechten und Überlassung an die Gemeinschuldnerin. (T15)
- 8 Ob 13/92
Entscheidungstext OGH 29.04.1993 8 Ob 13/92
nur: Voraussetzung der Rekurslegitimation ist jedoch, dass der Rekurswerber in seinem Rechte verletzt sein kann; ein bloß wirtschaftliches Interesse genügt nicht. (T16)
Beisatz: Demgemäß kommt die Rekurslegitimation hinsichtlich des Eröffnungsbeschlusses grundsätzlich dem Gemeinschuldner und den Gläubigern bescheinigter Konkursforderungen zu. (T17)
Veröff: ecolex 1993,815 = RdW 1993,243
- 8 Ob 15/93
Entscheidungstext OGH 16.09.1993 8 Ob 15/93
Auch; nur T16
- 8 Ob 8/94
Entscheidungstext OGH 26.05.1994 8 Ob 8/94
Vgl auch; Beisatz: Dem Gemeinschuldner steht hinsichtlich einer konkursgerichtlichen Verfügung, mit der das Massevermögen belastende Pflichten auf ihn (rückübertragen) übertragen werden, ein Rekursrecht zu (hier: Ausscheidung nach § 119 Abs 5 KO). (T18); Veröff: SZ 67/98
- 8 Ob 7/94
Entscheidungstext OGH 26.05.1994 8 Ob 7/94
Vgl auch; Beis wie T18
- 8 Ob 26/94
Entscheidungstext OGH 13.10.1994 8 Ob 26/94
Auch; Beisatz: Der Prozessgegner der Masse ist kein Beteiligter des Konkursverfahrens. (T19)
- 8 Ob 27/95
Entscheidungstext OGH 24.10.1995 8 Ob 27/95
Vgl auch; Beisatz: Dem Gemeinschuldner steht auch gegen die Minderung seines konkursfreien Vermögens durch Einbeziehung von Vermögensteilen in die Masse ein Rekursrecht zu. (T20)
- 8 Ob 2085/96t
Entscheidungstext OGH 23.05.1996 8 Ob 2085/96t
Auch; Beisatz: Der einzelne Konkursgläubiger hat keine Rechtsmittelbefugnis im Verwertungsverfahren. (T21); Veröff: SZ 69/124
- 8 Ob 5/96
Entscheidungstext OGH 29.08.1996 8 Ob 5/96
Beisatz: Keine Rekurslegitimation des Masseverwalters, wenn das Gericht zweiter Instanz den erstinstanzlichen Beschluss auf Zurückweisung eines Ausscheidungsantrages des Gemeinschuldners ersatzlos behebt und dem Konkursgericht die Vorlage an dem Gläubigerausschuss aufträgt. (T22)
- 8 Ob 2091/96z
Entscheidungstext OGH 11.07.1996 8 Ob 2091/96z
Beisatz: An dem bezüglich der Forderungsanmeldung durchzuführenden Vorprüfungsverfahren durch das Konkursgericht ist der Masseverwalter nicht beteiligt. (T23)
Beisatz: Folgerichtig ist er an die in diesem Verfahren ergangenen Entscheidungen nicht gebunden und kann auch noch im Prüfungsprozess geltend machen, dass die Forderungsanmeldung mangels ausreichender Konkretisierung keine taugliche Basis für die Feststellung der geltend gemachten Konkursforderung sei. (T24)
- 8 Ob 2116/96a
Entscheidungstext OGH 11.07.1996 8 Ob 2116/96a
Vgl; Beisatz: Kommt einem Konkursgläubiger wegen seiner hohen Beteiligung am Vertragspartner der Masse kein Stimmrecht zu, dann ist er folgerichtig ebenso wie der Vertragspartner selbst auch nicht zur Anfechtung des Beschlusses legitimiert, mit dem die Ausführung des betreffenden Rechtsgeschäftes untersagt wurde. (T25)
- 8 Ob 17/97a
Entscheidungstext OGH 27.03.1997 8 Ob 17/97a
Beisatz: Hier: Auch das - wenngleich widerspruchslos - zu Unrecht vom Stimmrecht ausgeschlossene Mitglied des Gläubigerausschusses ist hinsichtlich eines Ausscheidungsantrages des Masseverwalters rekurslegitimiert. (T26); Veröff: SZ 70/58
- 8 Ob 97/97s
Entscheidungstext OGH 24.04.1997 8 Ob 97/97s
Auch; Beisatz: Alle Konkursgläubiger sind zum Rekurs gegen einen Verteilungsentwurf (hier: Abschlagsverteilungsentwurf) legitimiert. (T27)
- 8 Ob 129/98y
Entscheidungstext OGH 24.08.1998 8 Ob 129/98y
Auch; Beisatz: Hier: Rekursrecht eines betroffenen Gläubigers, auch wenn er seine Forderung im Ausgleich nicht angemeldet hat, gegen die Entscheidung über einen Antrag des Schuldners nach § 66 Abs 1 AO. (T28)
- 8 Ob 182/98t
Entscheidungstext OGH 24.08.1998 8 Ob 182/98t
Auch; Beisatz: Nunmehr § 71c (idF BGBl I 114/1997). (T29)
- 8 Ob 138/98x
Entscheidungstext OGH 22.10.1998 8 Ob 138/98x
Beis wie T23; Beis wie T24
- 8 Ob 139/98v
Entscheidungstext OGH 22.10.1998 8 Ob 139/98v
Auch; Beis wie T21; Veröff: SZ 71/176
- 8 Ob 236/98h
Entscheidungstext OGH 12.11.1998 8 Ob 236/98h
Auch; Beisatz: Hier: Abweisung seines Antrages auf Anordnung des Abbruches der Verwertung durch den Sachwalter nach § 157g KO (idF BGBl I 114/1997). (T30)
Beisatz: Der Schuldner hat ein Rekursrecht gegen die Abweisung seines Antrages auf Anordnung des Abbruches der Verwertung durch den Sachwalter im Hinblick auf eine allfällige volle Deckung der Ausgleichsforderungen durch die bisher erzielten Erlöse. (T31)
- 8 Ob 333/98y
Entscheidungstext OGH 28.01.1999 8 Ob 333/98y
Auch; Beisatz: Masseverwalter gegen einen Ausscheidungsbeschluss. (T32)
Beisatz: Lagen im Zeitpunkt der Beschlussfassung über eine Vermögensausscheidung gemäß § 119 Abs 5 KO die Voraussetzungen für die Entziehung der Eigenverwaltung vor, dann beginnt die Rekursfrist für einen nachträglich bestellten Masseverwalter mit der Zustellung des Beschlusses an ihn zu laufen. (T33)
- 8 Ob 332/98a
Entscheidungstext OGH 28.01.1999 8 Ob 332/98a
Auch; Beis wie T32; Beis wie T33
- 8 Ob 327/98s
Entscheidungstext OGH 28.01.1999 8 Ob 327/98s
Auch; Beisatz: Dem Masseverwalter steht, soweit er in konkreto gemeinsame Interessen der Konkursgläubiger gegenüber Einzelinteressen eines Gläubigers zu vertreten hat, jedenfalls ein Rekursrecht zu (hier Schuldenregulierungsverfahren). (T34)
- 8 Ob 240/99y
Entscheidungstext OGH 21.10.1999 8 Ob 240/99y
nur T16; Beis wie T17; Veröff: SZ 72/159
- 8 Ob 285/99s
Entscheidungstext OGH 25.11.1999 8 Ob 285/99s
Auch; Beis wie T21
- 8 Ob 163/99z
Entscheidungstext OGH 22.12.1999 8 Ob 163/99z
Beis wie T15; Beisatz: Dies gilt auch für den Mitmieter. (T35)
Beis wie T18 nur: Dem Gemeinschuldner steht hinsichtlich einer konkursgerichtlichen Verfügung, mit der das Massevermögen belastende Pflichten auf ihn (rückübertragen) übertragen werden, ein Rekursrecht zu. (T36)
Beisatz: Hier: Ausscheidung der Bestandrechte gemäß § 5 Abs 4 KO. (T37)
Veröff: SZ 72/212
- 8 Ob 125/99m
Entscheidungstext OGH 22.12.1999 8 Ob 125/99m
nur T1; Beis wie T27
- 8 Ob 275/99w
Entscheidungstext OGH 11.05.2000 8 Ob 275/99w
Vgl auch; Beisatz: Der beabsichtigten Raschheit des Konkurseröffnungsverfahrens läuft es zuwider, wären schon einzelne Verfügungen (verfahrensleitende Beschlüsse) im Rahmen des Konkurseröffnungsverfahrens anfechtbar (8 Ob 304/98h = ZIK 1999, 101). Diese Erwägungen gelten auch für das Konkursverfahren selbst, sofern nicht in materielle Rechte des Schuldners eingegriffen wird (SZ 67/98; 8 Ob 163/99z). (T38)
- 8 Ob 137/00f
Entscheidungstext OGH 29.06.2000 8 Ob 137/00f
Vgl auch; Beisatz: Generelles Rekursrecht des Gemeinschuldners in den §§ 116 und 117 KO genannten Angelegenheiten (Verwertungsverfahren). (T39)
- 8 Ob 290/00f
Entscheidungstext OGH 08.03.2001 8 Ob 290/00f
Beisatz: Hier: Konkursgläubiger gegen Konkursaufhebung nach § 196 KO. (T40)
- 8 Ob 219/00i
Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 Ob 219/00i
Beisatz: Rekurslegitimation des Vermieters bei (unzulässiger) rückwirkender Überlassung von Mietrechten an den Schuldner. (T41)
- 8 Ob 72/01y
Entscheidungstext OGH 12.04.2001 8 Ob 72/01y
Auch; Beis wie T34 nur: Dem Masseverwalter steht, soweit er in konkreto gemeinsame Interessen der Konkursgläubiger gegenüber Einzelinteressen eines solcher zu vertreten hat, jedenfalls ein Rekursrecht zu. (T42)
Beisatz: Hier: Verspätete Forderungsanmeldung. (T43)
- 8 Ob 159/01t
Entscheidungstext OGH 25.06.2001 8 Ob 159/01t
Vgl; Beisatz: Keine Rekurslegitimation des Gemeinschuldners gegen Zurückweisung von Anträgen anderer Personen. (T44)
- 8 Ob 157/01y
Entscheidungstext OGH 05.07.2001 8 Ob 157/01y
Vgl; Beis wie T44
- 8 Ob 232/01b
Entscheidungstext OGH 28.03.2002 8 Ob 232/01b
nur T1; Beis wie T11
- 8 Ob 231/01f
Entscheidungstext OGH 28.03.2002 8 Ob 231/01f
Beis wie T11
- 8 Ob 81/02y
Entscheidungstext OGH 19.09.2002 8 Ob 81/02y
Auch; Beis wie T9 nur: Rekurslegitimation des Masseverwalters im Hinblick auf seine Rechtspflicht, die Interessen der Gläubiger und der Konkursmasse zu wahren. (T45); Beis wie T34
- 8 Ob 240/02f
Entscheidungstext OGH 20.03.2003 8 Ob 240/02f
Auch; Beisatz: Rekurslegitimation der Konkursgläubiger im Nachtragsverteilungsverfahren bejaht. (T46)
- 8 Ob 112/04k
Entscheidungstext OGH 22.12.2004 8 Ob 112/04k
Vgl auch; Beis wie T19
- 8 Ob 135/04t
Entscheidungstext OGH 17.03.2005 8 Ob 135/04t
Vgl auch; Beisatz: Hier: Rekurslegitimation einer englischen Insolvenzverwalterin gegen die vom Konkursgericht ausgesprochene Ausscheidung der Forderung und deren Übertragung in die freie Verfügung des Gemeinschuldners, da in ihre Rechtsstellung als Masseverwalterin des in Großbritannien anhängigen Konkursverfahren eingegriffen wurde. (T47)
- 8 Ob 146/06p
Entscheidungstext OGH 18.12.2006 8 Ob 146/06p
Auch
- 8 Ob 49/08a
Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 Ob 49/08a
Beisatz: Rekurslegitimation des Gemeinschuldners gegen die Abweisung seines Antrags auf Enthebung des Masseverwalters bejaht. (T48)
- 8 Ob 4/10m
Entscheidungstext OGH 18.08.2010 8 Ob 4/10m
Vgl auch; Beisatz: Dem nachträglich bestellten Masseverwalter kommt kein Rekursrecht gegen den bereits formell in Rechtskraft erwachsenen Ausscheidungsbeschluss zu. Zu erwägen ist im Schuldenregulierungsverfahren mit Eigenverwaltung hingegen die Anerkennung eines subsidiären Rekursrechts der einzelnen Gläubiger (hier allerdings offen gelassen). (Ausdrückliches Abgehen von der zu 8 Ob 332/98a, 8 Ob 333/98y vertretenen gegenteiligen Rechtsansicht.) (T49)
Beisatz: Im Schuldenregulierungsverfahren mit Eigenverwaltung des Schuldners sind die für die Verneinung der Rekurslegitimation des einzelnen Gläubigers angeführten Argumente nicht im gleichen Maße gegeben. Insbesondere ist die Gefahr einer unzumutbaren Verfahrensverzögerung durch eine Vielzahl von Rekursberechtigten im Hinblick auf § 186 Abs 2 Z 1 KO vernachlässigbar. Es ist daher die Anerkennung eines subsidiären Rekursrechts der einzelnen Gläubiger gegen den Ausscheidungsbeschluss im Fall einer Eigenverwaltung des Schuldners zu erwägen (hier allerdings offen gelassen). (T50)
- 8 Ob 97/10p
Entscheidungstext OGH 04.11.2010 8 Ob 97/10p
- 8 Ob 96/10s
Entscheidungstext OGH 04.11.2010 8 Ob 96/10s
- 8 Ob 56/10h
Entscheidungstext OGH 23.11.2010 8 Ob 56/10h
Beis wie T19; Beisatz: Nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses besteht auch keine Konkursmasse mehr, die mit Kosten eines allenfalls verlorenen Verfahrens belastet werden könnte. Selbst wenn zu befürchten wäre, dass durch eine kostenverursachende Prozessführung des ehemaligen Gemeinschuldners die Erfüllung des Zwangsausgleichs gefährdet ist, würden diese Bedenken bloß ein wirtschaftliches Interesse der einzelnen Gläubiger begründen. Ihre Rechtsposition wird davon nicht betroffen. (T51)
- 8 Ob 150/10g
Entscheidungstext OGH 25.01.2011 8 Ob 150/10g
Beis wie T8
- 8 Ob 44/10v
Entscheidungstext OGH 22.02.2011 8 Ob 44/10v
Beis wie T21; Beis wie T19
- 8 Ob 73/11k
Entscheidungstext OGH 29.09.2011 8 Ob 73/11k
- 8 Ob 83/11f
Entscheidungstext OGH 29.09.2011 8 Ob 83/11f
- 8 Ob 104/11v
Entscheidungstext OGH 22.11.2011 8 Ob 104/11v
Auch; Veröff: SZ 2011/136
- 8 Ob 105/11s
Entscheidungstext OGH 22.11.2011 8 Ob 105/11s
Auch
- 8 Ob 70/11v
Entscheidungstext OGH 28.03.2012 8 Ob 70/11v
Beisatz: Gegen einen Beschluss des Rekursgerichts, mit dem lediglich die a‑limine‑Zurückweisung eines Schuldnerantrags auf Abschluss eines Sanierungsplans aufgehoben wurde, steht weder dem Insolvenzverwalter, noch einem einzelnen Insolvenzgläubiger der Revisionsrekurs zu. (T52)
Bem: Siehe auch RS0127774. (T53)
- 8 Ob 60/13a
Entscheidungstext OGH 27.06.2013 8 Ob 60/13a
Auch; Auch Beis wie T34; Beisatz: Zur Rekurslegitimation des Insolvenzverwalters gegen einen Überlassungsbeschluss nach § 119 Abs 5 IO siehe RS0128987. (T54)
- 8 Ob 12/14v
Entscheidungstext OGH 25.08.2014 8 Ob 12/14v
Beisatz: Ein Anspruch und ein Antragsrecht, nach § 202 Abs 1 IO zum Treuhänder im Abschöpfungsverfahren bestellt zu werden, steht niemandem zu. Das Rechtsmittel gegen einen Beschluss, mit dem eine erstmalige Treuhänderbestellung aufgehoben wurde, ist nicht einem Verfahren über die Enthebung eines bereits rechtskräftig bestellten Insolvenzverwalters oder Treuhänders gleichzuhalten. Vor Rechtskraft seiner Bestellung hat ein in Aussicht genommener Treuhänder daher noch keine Rechtsposition erworben, an deren Verteidigung ihm ein rechtliches Interesse zuzubilligen wäre. (T55)
- 8 Ob 39/15s
Entscheidungstext OGH 28.04.2015 8 Ob 39/15s
Auch; Beis wie T8
- 8 Ob 36/15z
Entscheidungstext OGH 28.04.2015 8 Ob 36/15z
Auch; Veröff: SZ 2015/40
- 8 Ob 37/15x
Entscheidungstext OGH 28.04.2015 8 Ob 37/15x
Auch
- 8 Ob 114/16x
Entscheidungstext OGH 25.11.2016 8 Ob 114/16x
- 8 Ob 1/17f
Entscheidungstext OGH 25.10.2017 8 Ob 1/17f
nur T1
- 8 Ob 86/17f
Entscheidungstext OGH 26.01.2018 8 Ob 86/17f
Auch; Beis wie T34
- 8 Ob 30/18x
Entscheidungstext OGH 27.04.2018 8 Ob 30/18x
Auch
- 8 Ob 48/18v
Entscheidungstext OGH 27.04.2018 8 Ob 48/18v
Auch; Beis wie T34
- 8 Ob 74/18t
Entscheidungstext OGH 28.08.2018 8 Ob 74/18t
Auch
- 8 Ob 145/18h
Entscheidungstext OGH 24.10.2018 8 Ob 145/18h
- 8 Ob 63/19a
Entscheidungstext OGH 25.10.2019 8 Ob 63/19a
Vgl; nur T1; Beisatz: Hier: Die Revisionsrekurswerberin ist insofern beschwert, als ihr durch die Entscheidung des Rekursgerichts die Möglichkeit des Wiederauflebens ihrer Forderung formal endgültig entzogen wurde. (T56)
Veröff: SZ 2019/101
- 8 Ob 20/20d
Entscheidungstext OGH 14.04.2020 8 Ob 20/20d
Beisatz: Mit dem Vorbringen, eine Verwertung der Liegenschaft der Schuldnerin im Versteigerungsverfahren entspreche eher den Interessen des Rechtsmittelwerbers als Absonderungsgläubiger, wird lediglich ein wirtschaftliches Interesse behauptet. (T57)
- 8 Ob 52/20k
Entscheidungstext OGH 28.09.2020 8 Ob 52/20k
Vgl; Beis wie T8; Beisatz: Hier: Die aus der Ausübung eines Wiederkaufsrechts resultierenden schuldrechtlichen Ansprüche begründen kein rechtliches Interesse im Rekursverfahren über die Genehmigung nach § 117 IO. (T58)
- 8 Ob 65/21y
Entscheidungstext OGH 25.06.2021 8 Ob 65/21y
vgl
Anm: Veröff: SZ 2021/67
- 4 Ob 67/22i
Entscheidungstext OGH 22.04.2022 4 Ob 67/22i
Vgl; Beis wie T34
- 8 Ob 40/21x
Entscheidungstext OGH 25.05.2022 8 Ob 40/21x
Vgl; Beis wie T8; Beis wie T25; Beis wie T27; Beisatz: Hier: bloß wirtschaftliches Interesse des Vorkaufsberechtigten bei freihändiger Liegenschaftsveräußerung im Konkurs. (T59)
- 8 Ob 33/22v
Entscheidungstext OGH 30.08.2022 8 Ob 33/22v
Beisatz: Das Interesse der Schuldnerin, bei der Abstimmung über einen allfälligen, im Anlassfall noch nicht einmal beantragten Sanierungsplan keinen Nachteil zu erleiden, stellt in Ermangelung eines Rechtsanspruchs auf ein günstiges Stimmverhalten der Insolvenzgläubiger keine geschützte Rechtsposition dar und kann die Rekurslegitimation nicht begründen. (T60)
- 8 Ob 1/23i
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.02.2023 8 Ob 1/23i
vgl; Beisatz: Eine Rechtsmittellegitimation in Angelegenheiten, die den Gang des Verfahrens oder die Mitwirkung am Verfahren betreffen, ist vor allem dann anzuerkennen, wenn ein entsprechendes Antragsrecht zusteht. (T61)
Beisatz: Das Gericht kann beim Entzug der Eigenverwaltung entweder von Amts wegen oder auf Antrag vorgehen, wobei zur Antragstellung jedenfalls der Schuldner und die einzelnen Insolvenzgläubiger berechtigt sind. (T62)
Beisatz: Eine Insolvenzgläubigerin ist zum Rekurs gegen die Abweisung ihres Antrags auf Entzug der Eigenverwaltung legitimiert. (T63)
Anm: Vgl bereits 8 Ob 12/14v und 8 Ob 114/16x.
- 8 Ob 94/24t
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 26.08.2024 8 Ob 94/24t
Beisatz: Hier: Rekurslegitimation des Schuldners in Fällen des § 88 IO (T64)
- 8 Ob 100/24z
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 26.08.2024 8 Ob 100/24z
Beisatz wie T64
- 8 Ob 97/24h
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.10.2024 8 Ob 97/24h
- 8 Ob 89/24g
Entscheidungstext OGH Zurückweisung aus anderen Gründen 14.01.2025 8 Ob 89/24g
Beisatz: Kein Rekursrecht des Insolvenzverwalters gegen Nichterteilung einer erbetenen Weisung (hier: Aufhebung der Weisung durch 2. Instanz). (T65)
- 8 Ob 75/24y
Entscheidungstext OGH Zurückweisung aus anderen Gründen 14.01.2025 8 Ob 75/24y
- 8 Ob 70/25i
Entscheidungstext OGH 12.08.2025 8 Ob 70/25i
Beisatz wie T19
- 8 Ob 150/25d
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.11.2025 8 Ob 150/25d
Beisatz wie T6
Beisatz wie T11: Hier: Zur Rechtsmittelbefugnis des Kammerkommissärs im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines ehemaligen Rechtsanwalts (T66)