Norm LFBAG 2024× ▾ ‹›Gliederung Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024 (LFBAG 2024) Fassungen (Gesetz) ab 19.04.2024 — BGBl. I Nr. 42/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.04.2024 BGBl. I Nr. 42/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.04.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Verfassungsbestimmung§ 2Ziele und Qualitätssicherung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung§ 3Geltungsbereich§ 4Sprachliche Gleichbehandlung§ 5Ausbildungsgebiete und Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung§ 6Ausbildungsversuche2. AbschnittAusbildung zum Facharbeiter§ 7Erwerb der Facharbeiterqualifikation – Allgemeine Bestimmungen§ 8Ausbildung durch die Lehre§ 9Lehrbetrieb und Lehrberechtigter§ 10Ausbilder§ 11Ausbildungsverbund§ 12Anerkennungsverfahren§ 13Anzeigepflicht§ 14Überbetriebliche Lehrausbildungen§ 15Vertrauensrat in Ausbildungseinrichtungen§ 16Dauer der Lehrzeit und Probezeit§ 17Anrechnung von Ausbildungs- und Lehrzeiten§ 18Verlängerte Lehrzeit§ 19Teilqualifikation§ 20Personenkreis§ 21Ausbildungsinhalte§ 22Genehmigung eines Ausbildungsverhältnisses§ 23Berufsausbildungsassistenz§ 24Abschlussprüfung bei Teilqualifikation§ 25Wechsel der Ausbildung§ 26Anwendung von Rechtsvorschriften§ 27Lehre mit Matura§ 28Nachholen des Pflichtschulabschlusses§ 29Teilnahme an internationalen Ausbildungsprogrammen§ 30Schul- oder Kursbesuch während der Lehre§ 31Lehrlingseinkommen und Lehrbedingungen§ 32Lehrbetriebsverzeichnis§ 33Lehrbetriebsförderung§ 34Zulassung zur Facharbeiterprüfung – Allgemeine Bestimmungen§ 35Ergänzende Zulassungsbestimmungen zur Facharbeiterprüfung§ 36Ersatz der Facharbeiterprüfung; Art und Ausmaß§ 37Facharbeiterprüfung§ 38Schwerpunktausbildung Facharbeiter3. AbschnittAusbildung zum Meister§ 39Erwerb der Meisterqualifikation – Allgemeine Bestimmungen§ 40Zulassung zur Meisterprüfung – Allgemeine Bestimmungen§ 41Meisterprüfung§ 42Schwerpunktausbildung Meister4. AbschnittLand- und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstellen§ 43Zuständige Landesbehörde§ 44Aufgaben und Befugnisse der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen§ 45Verordnungen der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen§ 46Datenverarbeitung5. AbschnittAusbildungs- und Prüfungswesen§ 47Ausbildungs- und Prüfungsordnung – Allgemeine Bestimmungen§ 48Ausbildungsordnung§ 49Prüfungsordnung§ 50Prüfungskommission6. AbschnittFacharbeiter- und Meisterbrief§ 51Beurkundung der Berufsbezeichnung7. AbschnittLand- und Forstwirtschaftlicher Bundes-Berufsausbildungsbeirat§ 52Organisation des Land- und Forstwirtschaftlichen Bundes-Berufsausbildungsbeirates8. AbschnittSchluss- und Übergangsbestimmungen§ 53Strafbestimmungen§ 54Gebührenbefreiung§ 55Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR erworben wurden§ 56Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in einem Drittstaat erworben wurden§ 57Bezugnahme auf Unionsrecht§ 58Verweisungen§ 59Übergangsbestimmungen§ 60Vollziehung§ 61Inkrafttreten und Außerkrafttreten