RS0002979
Rechtssatz
1958 – zuletzt 19.10.2016Zivilrecht
Alle Bestimmungen des Bestandvertrages, soweit sie nicht die Dauer des Bestandvertrages betreffen, bleiben ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Erwerbers aufrecht, mag es sich um ein verbüchertes oder nicht verbüchertes Bestandrecht, mag es sich um eine frei …