Norm Pflh-AV× ▾ ‹›Gliederung Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung (Pflh-AV) Fassungen (Gesetz) ab 14.09.2010 — BGBl. II Nr. 295/2010▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 14.09.201031.08.2016 § → § BGBl. II Nr. 295/2010 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 301/2016 01.10.199913.09.2010 BGBl. II Nr. 371/1999 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 14.09.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAusbildung§ 1Allgemeines§ 2Ausbildung in der Pflegehilfe§ 3Ausbildungsziele§ 4Didaktische Grundsätze§ 5Fachspezifische und organisatorische Leitung§ 6Medizinisch-wissenschaftliche Leitung§ 7Lehrkräfte§ 8Lehrtätigkeit§ 9Fachkräfte§ 10Räumliche und sachliche Ausstattung§ 11Lehrgangsordnung§ 12Dauer der Ausbildung – Ausbildungszeit§ 13Teilnahmeverpflichtung§ 14Versäumen von Ausbildungszeiten§ 15Lehrgangskonferenz§ 16Unterbrechung der Ausbildung§ 17Wechsel des Pflegehilfelehrganges§ 18Theoretische Ausbildung§ 19Durchführung des Unterrichts§ 20Praktische Ausbildung§ 21Durchführung der praktischen Ausbildung2. AbschnittPrüfungen und Beurteilungen§ 22Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung§ 23Beurteilung der theoretischen Ausbildung§ 24Dispensprüfung§ 25Beurteilung der praktischen Ausbildung§ 26Wiederholen einer Einzelprüfung oder Dispensprüfung – zusätzliche Teilprüfung§ 27Nichtantreten zu einer Prüfung – Nachtragsprüfung§ 28Wiederholen eines Praktikums§ 29Wiederholen der Ausbildung§ 30Ausscheiden aus der Ausbildung3. AbschnittKommissionelle Abschlußprüfung§ 31Allgemeines§ 32Zulassung zur kommissionellen Abschlußprüfung§ 33Zusätzliche Teilprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlußprüfung§ 34Inhalt der kommissionellen AbschlußprüfungAblauf der kommissionellen Abschlußprüfung§ 35§ 36§ 37§ 38Beurteilung der kommissionellen Abschlußprüfung§ 39Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlußprüfung§ 40Abschlußprüfungsprotokoll§ 41Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der kommissionellen Abschlußprüfung§ 42Wiederholen der kommissionellen Abschlußprüfung§ 43Wiederholen der Ausbildung auf Grund Nichtbestehens der kommissionellen Abschlußprüfung§ 44Ausbildungsbestätigung§ 45Zeugnis4. AbschnittVerkürzte Ausbildungen§ 46Allgemeines§ 47Verkürzte Ausbildung für Mediziner/Medizinerinnen5. AbschnittNostrifikation§ 49Allgemeines§ 50Ergänzungsausbildung§ 51Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung§ 52Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung6. AbschnittKompensationsmaßnahmen – EWR§ 53Allgemeines§ 54Anpassungslehrgang§ 55Eignungsprüfung§ 56Wiederholen des Anpassungslehrganges oder der Eignungsprüfung§ 57Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung7. AbschnittSchluß- und Übergangsbestimmungen§ 58Räumliche und sachliche Ausstattung§ 59Lehrgangsordnung§ 60Praktische Ausbildung§ 61Anzeige der Ausbildung§ 62AußerkrafttretenAnlagenAnl. 1AUSBILDUNG IN DER PFLEGEHILFEAnl. 2VERKÜRZTE AUSBILDUNG FÜR MEDIZINER/MEDIZINERINNENAnl. 4Anl. 5Anl. 6BESTÄTIGUNG ÜBER DEN ANPASSUNGSLEHRGANGAnl. 7BESTÄTIGUNG ÜBER DIE EIGNUNGSPRÜFUNGAnl. 8ZEUGNIS