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Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung (Pflh-AV)

Fassungen (Gesetz)
ab 14.09.2010 — BGBl. II Nr. 295/2010
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
14.09.201031.08.2016 § → § BGBl. II Nr. 295/2010 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 301/2016
01.10.199913.09.2010 BGBl. II Nr. 371/1999 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 14.09.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAusbildung
  1. § 1Allgemeines
  2. § 2Ausbildung in der Pflegehilfe
  3. § 3Ausbildungsziele
  4. § 4Didaktische Grundsätze
  5. § 5Fachspezifische und organisatorische Leitung
  6. § 6Medizinisch-wissenschaftliche Leitung
  7. § 7Lehrkräfte
  8. § 8Lehrtätigkeit
  9. § 9Fachkräfte
  10. § 10Räumliche und sachliche Ausstattung
  11. § 11Lehrgangsordnung
  12. § 12Dauer der Ausbildung – Ausbildungszeit
  13. § 13Teilnahmeverpflichtung
  14. § 14Versäumen von Ausbildungszeiten
  15. § 15Lehrgangskonferenz
  16. § 16Unterbrechung der Ausbildung
  17. § 17Wechsel des Pflegehilfelehrganges
  18. § 18Theoretische Ausbildung
  19. § 19Durchführung des Unterrichts
  20. § 20Praktische Ausbildung
  21. § 21Durchführung der praktischen Ausbildung
2. AbschnittPrüfungen und Beurteilungen
  1. § 22Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung
  2. § 23Beurteilung der theoretischen Ausbildung
  3. § 24Dispensprüfung
  4. § 25Beurteilung der praktischen Ausbildung
  5. § 26Wiederholen einer Einzelprüfung oder Dispensprüfung – zusätzliche Teilprüfung
  6. § 27Nichtantreten zu einer Prüfung – Nachtragsprüfung
  7. § 28Wiederholen eines Praktikums
  8. § 29Wiederholen der Ausbildung
  9. § 30Ausscheiden aus der Ausbildung
3. AbschnittKommissionelle Abschlußprüfung
  1. § 31Allgemeines
  2. § 32Zulassung zur kommissionellen Abschlußprüfung
  3. § 33Zusätzliche Teilprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlußprüfung
  4. § 34Inhalt der kommissionellen Abschlußprüfung
Ablauf der kommissionellen Abschlußprüfung
  1. § 35
  2. § 36
  3. § 37
  1. § 38Beurteilung der kommissionellen Abschlußprüfung
  2. § 39Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlußprüfung
  3. § 40Abschlußprüfungsprotokoll
  4. § 41Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der kommissionellen Abschlußprüfung
  5. § 42Wiederholen der kommissionellen Abschlußprüfung
  6. § 43Wiederholen der Ausbildung auf Grund Nichtbestehens der kommissionellen Abschlußprüfung
  7. § 44Ausbildungsbestätigung
  8. § 45Zeugnis
4. AbschnittVerkürzte Ausbildungen
  1. § 46Allgemeines
  2. § 47Verkürzte Ausbildung für Mediziner/Medizinerinnen
5. AbschnittNostrifikation
  1. § 49Allgemeines
  2. § 50Ergänzungsausbildung
  3. § 51Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung
  4. § 52Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
6. AbschnittKompensationsmaßnahmen – EWR
  1. § 53Allgemeines
  2. § 54Anpassungslehrgang
  3. § 55Eignungsprüfung
  4. § 56Wiederholen des Anpassungslehrganges oder der Eignungsprüfung
  5. § 57Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung
7. AbschnittSchluß- und Übergangsbestimmungen
  1. § 58Räumliche und sachliche Ausstattung
  2. § 59Lehrgangsordnung
  3. § 60Praktische Ausbildung
  4. § 61Anzeige der Ausbildung
  5. § 62Außerkrafttreten
Anlagen
  1. Anl. 1AUSBILDUNG IN DER PFLEGEHILFE
  2. Anl. 2VERKÜRZTE AUSBILDUNG FÜR MEDIZINER/MEDIZINERINNEN
  3. Anl. 4
  4. Anl. 5
  5. Anl. 6BESTÄTIGUNG ÜBER DEN ANPASSUNGSLEHRGANG
  6. Anl. 7BESTÄTIGUNG ÜBER DIE EIGNUNGSPRÜFUNG
  7. Anl. 8ZEUGNIS