RS0128009
Rechtssatz
11.07.2012Zivilrecht
Grundsätzlich trifft die Behauptungs- und Beweislast für jene Tatsachen, die Vollstreckungsimmunität begründen, die Partei, die sich darauf beruft. Kunstgegenstände, die im Eigentum eines fremden Staates stehen, sind nicht á priori immun, sondern nur dann, …