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Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.2014 — BGBl. II Nr. 334/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.2014 BGBl. II Nr. 334/2013 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.01.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
2. HauptstückÜberwachung und Bekämpfung von IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose
1. AbschnittGemeinsame Bestimmungen für IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose
  1. § 3Probennahme
  2. § 4Untersuchungsstellen
  3. § 5Nationales Referenzlabor
  4. § 6Amtlich anerkannte Freiheit eines Bestandes
  5. § 7Anzeigepflicht
  6. § 8Maßnahmen nach der Anzeige
  7. § 9Verdächtige Bestände
  8. § 10Verseuchte Bestände
  9. § 11Ansteckungsverdächtiges Tier
  10. § 12Krankheitsverdächtiges Tier
  11. § 13Reagent
  12. § 14Ausmerzung von Reagenten
  13. § 15Reinigung und Desinfektion
  14. § 16Verkehrsbeschränkungen
  15. § 17Transportvorschriften
2. AbschnittAktive Überwachung von IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose
  1. § 18Überwachungsprogramme und Stichprobenuntersuchungen
  2. § 19Durchführung der Untersuchungen und Datenübermittlung
  3. § 20Probennahme und Probeneinsendungen
  4. § 21Diagnosestellung
3. AbschnittBesondere Bestimmungen für die Überwachung von IBR/IPV
  1. § 22Vorgehen in besonderen Verdachtsfällen
  2. § 23Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der IBR/IPV
  3. § 24Ausmerzung
4. AbschnittBesondere Bestimmungen für die Überwachung der Bangseuche bei Rindern
  1. § 25Vorgehen in besonderen Verdachtsfällen
  2. § 26Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der Bangseuche
  3. § 27Ausmerzung
  4. § 28Bekämpfung der Bangseuche bei anderen Haustieren, die gemeinsam mit Rindern gehalten werden
5. AbschnittBesondere Bestimmungen für die Überwachung der Rinderleukose
  1. § 29Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der Rinderleukose
  2. § 30Ausmerzung
3. HauptstückBesondere Bestimmungen für die Überwachung von BSE
  1. § 31Untersuchungspflichten und Stichprobenplan
  2. § 32Untersuchungsmethoden
  3. § 33Untersuchungsstelle und Nationales Referenzlabor
  4. § 34Datenerfassung
  5. § 35Anhaltung von Tierkörpern, Maßnahmen am Schlachthof
  6. § 36Laboruntersuchung
4. HauptstückPflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern
  1. § 37Besondere Verpflichtungen
  2. § 38Sanktionen
5. HauptstückFinanzielle Bestimmungen
  1. § 39Untersuchungskosten
  2. § 40Entschädigungen
6. HauptstückSchlussbestimmungen
  1. § 41Inkrafttreten
  2. § 42Außerkrafttreten
  3. § 43Übergangsbestimmung
  4. § 44Verweisungen
Anlagen
  1. Anl. 1Untersuchungsstellen
  2. Anl. 2Aufgaben des Nationalen Referenzlabors
  3. Anl. 3Verfahren der Probenentnahme und der Untersuchungen bei der IBR/IPV- Bangseuchen- und Rinderleukose-Überwachung | Verfahren der Probenentnahme und der Untersuchungen
  4. Anl. 4Probenentnahme bei diagnostischer Schlachtung bei IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose
  5. Anl. 5BSE-Überwachung, Punktwerte und Zielpunkte
  6. Anl. 6Untersuchungen bei BSE
  7. Anl. 7Entschädigungen
  8. Anl. 8Informationen die Tierhalterinnen und Tierhaltern in verdächtigen oder verseuchten Beständen von der Behörde mitzuteilen sind