Norm Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung× ▾ ‹›Gliederung Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2014 — BGBl. II Nr. 334/2013 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2014 BGBl. II Nr. 334/2013 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen2. HauptstückÜberwachung und Bekämpfung von IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose1. AbschnittGemeinsame Bestimmungen für IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose§ 3Probennahme§ 4Untersuchungsstellen§ 5Nationales Referenzlabor§ 6Amtlich anerkannte Freiheit eines Bestandes§ 7Anzeigepflicht§ 8Maßnahmen nach der Anzeige§ 9Verdächtige Bestände§ 10Verseuchte Bestände§ 11Ansteckungsverdächtiges Tier§ 12Krankheitsverdächtiges Tier§ 13Reagent§ 14Ausmerzung von Reagenten§ 15Reinigung und Desinfektion§ 16Verkehrsbeschränkungen§ 17Transportvorschriften2. AbschnittAktive Überwachung von IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose§ 18Überwachungsprogramme und Stichprobenuntersuchungen§ 19Durchführung der Untersuchungen und Datenübermittlung§ 20Probennahme und Probeneinsendungen§ 21Diagnosestellung3. AbschnittBesondere Bestimmungen für die Überwachung von IBR/IPV§ 22Vorgehen in besonderen Verdachtsfällen§ 23Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der IBR/IPV§ 24Ausmerzung4. AbschnittBesondere Bestimmungen für die Überwachung der Bangseuche bei Rindern§ 25Vorgehen in besonderen Verdachtsfällen§ 26Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der Bangseuche§ 27Ausmerzung§ 28Bekämpfung der Bangseuche bei anderen Haustieren, die gemeinsam mit Rindern gehalten werden5. AbschnittBesondere Bestimmungen für die Überwachung der Rinderleukose§ 29Nachuntersuchungen und Wiedererlangung der amtlich anerkannten Freiheit nach Feststellung der Rinderleukose§ 30Ausmerzung3. HauptstückBesondere Bestimmungen für die Überwachung von BSE§ 31Untersuchungspflichten und Stichprobenplan§ 32Untersuchungsmethoden§ 33Untersuchungsstelle und Nationales Referenzlabor§ 34Datenerfassung§ 35Anhaltung von Tierkörpern, Maßnahmen am Schlachthof§ 36Laboruntersuchung4. HauptstückPflichten von Tierhalterinnen und Tierhaltern§ 37Besondere Verpflichtungen§ 38Sanktionen5. HauptstückFinanzielle Bestimmungen§ 39Untersuchungskosten§ 40Entschädigungen6. HauptstückSchlussbestimmungen§ 41Inkrafttreten§ 42Außerkrafttreten§ 43Übergangsbestimmung§ 44VerweisungenAnlagenAnl. 1UntersuchungsstellenAnl. 2Aufgaben des Nationalen ReferenzlaborsAnl. 3Verfahren der Probenentnahme und der Untersuchungen bei der IBR/IPV- Bangseuchen- und Rinderleukose-Überwachung | Verfahren der Probenentnahme und der UntersuchungenAnl. 4Probenentnahme bei diagnostischer Schlachtung bei IBR/IPV, Bangseuche und RinderleukoseAnl. 5BSE-Überwachung, Punktwerte und ZielpunkteAnl. 6Untersuchungen bei BSEAnl. 7EntschädigungenAnl. 8Informationen die Tierhalterinnen und Tierhaltern in verdächtigen oder verseuchten Beständen von der Behörde mitzuteilen sind