RS0059599
Rechtssatz
15.07.1969Zivilrecht
Kein gutgläubiger Empfang einer Haushaltszulage durch einen Dienstnehmer, der seine gesetzliche Verpflichtung verletzt hat, alle Tatsachen, die für den Anfall, die Änderung oder die Einstellung der Haushaltszulage von Bedeutung sind, binnen einem Monat nach …