RS0000776
Rechtssatz
1953 – zuletzt 15.05.2012Zivilrecht
Es muss gefordert werden, dass der Verpflichtete im Verfahren, welches zum Exekutionstitel führt, seine Kompensationsansprüche geltend macht, soferne ihm die Tatsachen, welche die Möglichkeit der Kompensation begründen, schon in diesem Stadium bekannt sind.