Norm Beschussverordnung 2013× ▾ ‹›Gliederung Beschussverordnung 2013 Fassungen (Gesetz) ab 24.12.2019 — BGBl. II Nr. 433/2019▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute24.12.2019 § → § BGBl. II Nr. 433/2019 17.12.201323.12.2019 BGBl. II Nr. 445/2013 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.12.2019 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen§ 1Sachlicher Geltungsbereich§ 2Verpflichtung zur beschussamtlichen Erprobung§ 3Vornahme der beschussamtlichen Erprobungen§ 4Reinigung vor Einreichung2. HauptstückBeschussvorschrift für Handfeuerwaffen für Munition mit rauchlosem Pulver§ 5Anwendungsbereich§ 6Einreichung§ 7Vorbeschuss§ 8Vorbeschusszeichen§ 9Umfang der Beschussprüfung§ 10Kontrolle der Kennzeichnung§ 11Kontrolle der Funktionssicherheit und Sichtprüfung§ 12Kontrolle der Abmessungen§ 13Rückstellung vor dem Endbeschuss§ 14Endbeschuss§ 15Kontrolle nach dem Endbeschuss§ 16Rückstellung nach dem Endbeschuss§ 17Neuerliche Erprobungspflicht§ 18Freiwillige Erprobung§ 19Anbringen der Beschusszeichen§ 20Kontrollerprobung§ 21Amtliche Eintragungen, Beschussbestätigung, Beschussverzeichnis3. HauptstückBeschussvorschrift für Schwarzpulverwaffen und Böller§ 22Anwendungsbereich§ 23Einreichung§ 24Vorbeschuss, Vorbeschusszeichen§ 25Umfang der Beschussprüfung§ 26Kontrolle der Kennzeichnung§ 27Kontrolle der Funktionssicherheit und Sichtprüfung§ 28Rückstellung vor dem Endbeschuss§ 29Endbeschuss§ 30Kontrolle nach dem Endbeschuss§ 31Rückstellung nach dem Endbeschuss§ 32Neuerliche Erprobungspflicht§ 33Freiwillige Erprobung§ 34Anbringen der Beschusszeichen§ 35Kontrollerprobung§ 36Amtliche Eintragungen, Beschussbestätigung, Beschussverzeichnis4. HauptstückBeschussvorschrift für bestimmte Arten von Handfeuerwaffen1. AbschnittAllgemeines§ 37Anwendungsbereich§ 38Art der Erprobung§ 39Einreichung2. AbschnittTypenprüfung§ 40Umfang der Typenprüfung§ 41Kontrolle der Kennzeichnung§ 42Kontrolle der Funktionssicherheit und Sichtprüfung§ 43Kontrolle der Abmessungen§ 44Rückstellung vor dem Beschuss§ 45Beschuss bei Typenprüfung§ 46Kontrolle nach dem Beschuss§ 47Rückstellung nach dem Beschuss§ 48Zulassung der Type§ 49Neuerliche Erprobungspflicht§ 50Kontrollprüfungen§ 51Amtliche Eintragungen§ 52Information des Ständigen Büro der Ständigen Internationalen Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen (C.I.P.)3. AbschnittEinzelprüfung§ 53Umfang der Einzelprüfung§ 54Kontrolle der Funktionssicherheit und Sichtprüfung§ 55Beschuss bei Einzelprüfung§ 56Sonstige Bestimmungen5. HauptstückVerbindlicherklärung von technischen Normenwerken§ 57Verbindlicherklärung von ÖNORMEN§ 58Verbindlicherklärung von TDCC Tabellen und Ladetabellen für Böller6. HauptstückSchlussbestimmungen§ 59Sprachliche Gleichbehandlung§ 60Verweisungen§ 61Inkrafttreten und Außerkrafttreten§ 62EU-NotifikationAnlagenAnl. 1Beschussladungen für SchwarzpulverwaffenAnl. 2ÖNORM S 1230 „Bolzensetzgeräte – Prüfbestimmungen“ Ausgabe: 1. April 1998;Anl. 3I. Patronen ohne RandAnl. 4I Ladetabelle für Vorderladerböllerkanonen