Norm RLV× ▾ ‹›Gliederung Rechnungslegungsverordnung (RLV) Fassungen (Gesetz) ab 01.04.1990 — BGBl. Nr. 150/1990 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.04.199030.09.2013 BGBl. Nr. 150/1990 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 148/2013 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.04.1990 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1§ 2II. AbschnittAufstellung der Abschlußrechnungen§ 3Mitwirkung der anweisenden Organe§ 4Mitwirkung der haushaltsleitenden Organe§ 5Mitwirkung der Buchhaltungen§ 6Mitwirkung des BundesrechenamtesIII. AbschnittGliederung, Form und Inhalt der Abschlußrechnung über die voranschlagswirksame Verrechnung§ 7Allgemeine Grundsätze§ 8Voranschlagsvergleichsrechnung§ 9Begründungen zur VoranschlagsvergleichsrechnungNachweisung der von den Ausgaben und Einnahmenabgesetzten Zahlungen§ 10§ 11§ 12Nachweisung der Vorbelastungen und Vorberechtigungen§ 13Nachweisung der Abschreibungen von ForderungenNachweisung über die Gebarung aus zweckgebundenen Einnahmen§ 14§ 15Nachweisung der sich aus Leasingverträgen ergebenden finanziellenVerpflichtungen§ 16§ 17§ 18Nachweisung der Freigabe von Ausgabenbeträgen des | Konjunkturausgleich-Voranschlages§ 19Weitere Nachweisungen zur VoranschlagsvergleichsrechnungIV. AbschnittGliederung, Form und Inhalt der Abschlußrechnungen über dieBestands- und Erfolgsverrechnung§ 20Allgemeine Grundsätze§ 21Jahresbestandsrechnung§ 22Jahreserfolgsrechnung§ 23Begründungen zur Jahresbestands- und Jahreserfolgsrechnung§ 24Nachweisung der Beteiligungen des Bundes§ 25Nachweisung der Wertpapiere des Bundes§ 26Nachweisung der bestandswirksamen RücklagengebarungNachweisung der Haftungen des Bundes§ 27§ 28§ 29VI. AbschnittBehebung der in den Abschlußrechnungen vorgefundenen Mängel§ 30Form der MängelbehebungMängelfeststellungen durch die anweisenden und haushaltsleitenden§ 31OrganeMängelbehebung durch den Rechnungshof§ 32§ 33VII. Abschnitt§ 34Aufstellung und Aufbewahrung der AbschlußrechnungenVIII. AbschnittInkrafttreten§ 35AnlagenAnl. 1Anl. 2