Norm BB-V× ▾ ‹›Gliederung Bohrlochbergbau-Verordnung (BB-V) Fassungen (Gesetz) ab 02.06.2022 — BGBl. II Nr. 208/2022▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute02.06.2022 § → § BGBl. II Nr. 208/2022 01.02.201301.06.2022 § → § BGBl. II Nr. 437/2012 14.12.201231.01.2013 § → § BGBl. II Nr. 437/2012 05.03.200913.12.2012 § → § BGBl. II Nr. 60/2009 11.11.200504.03.2009 BGBl. II Nr. 367/2005 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 02.06.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziele§ 2Sachlicher Geltungsbereich§ 3Persönlicher Geltungsbereich§ 4Begriffsbestimmungen§ 5Sprachliche Gleichbehandlung§ 6Befahrung von Bergbauanlagen§ 7Betreten von Bergbauanlagen§ 8Aufzeichnungen§ 8aAnträge und Erklärungen2. AbschnittExplosionsschutz§ 9Allgemeine Anforderungen§ 10Beurteilung der Explosionsgefahren§ 11Explosionsschutzdokument§ 12Explosionsgefährdete Bereiche§ 13Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen3. AbschnittBrandschutz§ 14Allgemeine Anforderungen§ 15Brandschutzordnung§ 16Brandgefährdete Bereiche - Brandschutzstreifen§ 17Verhalten in brandgefährdeten Bereichen und Brandschutzstreifen§ 18Brandbekämpfung§ 19Brandschutzbeauftragter4. AbschnittSchutz vor gesundheitsgefährdenden und unatembaren Atmosphären§ 20Allgemeine Anforderungen§ 21Beurteilung der Gefahren von gesundheitsgefährdenden oder unatembaren Atmosphären§ 22Gasschutzdokument - Gasschutzübung§ 23Gasschutzwehr5. AbschnittSicherheitsabstände§ 24Eintragungen ins Bergbaukartenwerk§ 25Sicherheitsabstände bei vibroseismischen und bei sprengseismischen Messungen§ 26Sicherheitsabstände der Bohrlöcher§ 27Sicherheitsabstände der Bergbauanlagen§ 28Sicherheitsabstände bei Anfall oder Erwarten von schwefelwasserstoffhältigen Medien§ 29Erhöhung von Sicherheitsabständen§ 30Alarmierungsstreifen6. AbschnittArbeiten an Bohrlöchern§ 31Kennzeichnung der Bohrungen§ 32Verrohrung, Zementation§ 33Absperreinrichtungen§ 34Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen§ 35Zirkulationsmedien§ 36Spülungspumpen§ 37Zementierarbeiten§ 38Vorkehrungen gegen Ausbrüche - Unterweisung§ 39Überwachung des Bohrlochverlaufs§ 40Bohrergebnisse§ 40aBohrlochbild§ 41Anwesenheitspflicht7. AbschnittTestarbeiten an Bohrlöchern§ 42Allgemeine Bestimmungen8. AbschnittGewinnen und Speichern§ 43Kennzeichnung der Sonden§ 44Allgemeine Anforderungen an Bohrlöcher von Sonden§ 45Ergänzende Anforderungen an Sonden, in denen Medien mit Gehalt an Schwefelwasserstoff und/oder Kohlendioxid anfallen oder zu erwarten sind§ 46Speichern§ 47Anforderungen an das Einleiten von Medien in Bohrlöcher§ 48Prüfungen§ 49Sondenbuch§ 50Ständig besetzte Stelle - Fernüberwachung§ 51Lagerstättenschutz9. AbschnittSichern und Verfüllen von Bohrlöchern§ 52Sichern von nicht in Verwendung stehenden Bohrlöchern§ 53Verfüllen von Bohrlöchern10. AbschnittRohrleitungen für die Gewinnung und Speicherung von Erdöl und Erdgas§ 54Allgemeine Anforderungen§ 55Leitungsverlegung§ 56Ergänzende Anforderungen an Rohrleitungen mit besonderem Gefahrenpotenzial§ 57Leitungsführung - Schutzstreifen§ 58Prüfungen§ 59Rohrleitungsbuch11. AbschnittSchlussbestimmungen§ 60Behörde§ 61Ausnahmebestimmungen§ 62Lagerung brennbarer Flüssigkeiten§ 63Übergangsbestimmungen