RS0013976
Rechtssatz
28.04.1993Zivilrecht
Ein nach grundsätzlicher Einigung übermitteltes Bestätigungsschreiben, das darauf abzielt, offen gelassene Punkte, die erst der Abklärung und Einigung bedurft hätten, als feststehend und vereinbart hinzustellen, kann ein Vertragsoffert darstellen, das auch …