Norm Seen- und Fluß-Verkehrsordnung× ▾ ‹›Gliederung Seen- und Fluß-Verkehrsordnung Fassungen (Gesetz) ab 23.03.2012▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 23.03.201215.04.2013 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 98/2013 22.07.199922.03.2012 § → § — 04.07.199821.07.1999 § → § — 11.09.199603.07.1998 § → § BGBl. Nr. 482/1996 01.01.199610.09.1996 § → § — 30.12.199431.12.1995 § → § BGBl. Nr. 1056/1994 16.10.199129.12.1994 § → § — 01.01.199015.10.1991 BGBl. Nr. 42/1990 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 23.03.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenTEIL AGeltungsbereich und Begriffsbestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenTEIL BVerkehrsvorschriftenI. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 3Schiffsführer§ 4Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord§ 5Allgemeine Sorgfaltspflicht§ 6Verhalten unter besonderen Umständen§ 7Hilfeleistung§ 8Havarien§ 9Verhalten bei Schiffsunfällen§ 10Schiffahrtshindernisse§ 11Reinhaltung der Gewässer§ 12Schutz vor Lärm, Rauch und Abgas§ 13Transport gefährlicher Güter§ 14Belastung und Personenanzahl§ 15Urkunden§ 16ÜberwachungII. Abschnitt§ 17Kennzeichen der FahrzeugeIII. AbschnittSichtzeichen der Fahrzeuge§ 18Lichter§ 19Flaggen und Bälle§ 20Verbotene Lichter und Zeichen§ 21Ersatzlichter§ 22Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln usw.§ 23Nachtbezeichnung während der Fahrt§ 24Zusätzliche Nachtbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt§ 25Nachtbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen§ 26Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte bei der Arbeit, der stilliegenden Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge§ 27Tagbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt§ 28Tagbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen, deren Verankerungen die Schiffahrt gefährden können§ 29Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte bei der Arbeit, der stilliegenden Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge§ 30Bezeichnung der Fischereifahrzeuge§ 31Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes - Bordezeichen der Zollwache - Bezeichnung der Fahrzeuge für RettungszweckeIV. AbschnittSchallzeichen§ 32Allgemeines§ 33Schallzeichen der Fahrzeuge§ 34Schallzeichen von Häfen und Liegeplätzen§ 35Verbotene SchallzeichenV. AbschnittSchiffahrtszeichen§ 36Allgemeines§ 37Anbringung der Schiffahrtszeichen§ 38Schutz der Schiffahrtszeichen§ 39Bezeichnung von Hafeneinfahrten und LiegeplätzenVI. AbschnittFahrregeln§ 40Allgemeine Verhaltensregeln§ 41Fahrgeschwindigkeit§ 42Grundsätze für das Begegnen und Überholen§ 43Besondere Vorschriften für das Überholen§ 44Ausweichpflicht§ 45Verhalten beim Ausweichen§ 46Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander§ 47Verhalten von Segelbrettern untereinander§ 48Verhalten gegenüber Vorrangfahrzeugen, Fahrzeugen der Berufsfischer und Tauchern§ 49Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen; Liegeplätze§ 50Fahrt mit Radar§ 51Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen§ 52Schallzeichen während der Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen§ 53NotzeichenVII. Abschnitt§ 54Regeln für das StilliegenVIII. AbschnittFahrgastschiffahrt§ 55Schiffsverkehr an den Anlegestellen§ 56Ein- und Aussteigen der Fahrgäste§ 57Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Anlegestellen§ 58SchleppverbotIX. AbschnittWassersport§ 59Rafting§ 59aTauchen§ 60Wasserschifahren und ähnliche AktivitätenX. Abschnitt§ 61UferzonenXI. Abschnitt§ 62Einbringen und Bezeichnen von FischereigerätenXII. Abschnitt§ 63Bade- und TauchverbotXIII. Abschnitt§ 64VeranstaltungenXIV. Abschnitt§ 65SturmwarnungXV. AbschnittAusnahmen§ 66§ 66aTEIL CStrafbestimmungen und Schlußbestimmungen§ 67AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4