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Seen- und Fluß-Verkehrsordnung

Fassungen (Gesetz)
ab 23.03.2012
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
23.03.201215.04.2013 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 98/2013
22.07.199922.03.2012 § → § —
04.07.199821.07.1999 § → § —
11.09.199603.07.1998 § → § BGBl. Nr. 482/1996
01.01.199610.09.1996 § → § —
30.12.199431.12.1995 § → § BGBl. Nr. 1056/1994
16.10.199129.12.1994 § → § —
01.01.199015.10.1991 BGBl. Nr. 42/1990 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 23.03.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
TEIL AGeltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
TEIL BVerkehrsvorschriften
I. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 3Schiffsführer
  2. § 4Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
  3. § 5Allgemeine Sorgfaltspflicht
  4. § 6Verhalten unter besonderen Umständen
  5. § 7Hilfeleistung
  6. § 8Havarien
  7. § 9Verhalten bei Schiffsunfällen
  8. § 10Schiffahrtshindernisse
  9. § 11Reinhaltung der Gewässer
  10. § 12Schutz vor Lärm, Rauch und Abgas
  11. § 13Transport gefährlicher Güter
  12. § 14Belastung und Personenanzahl
  13. § 15Urkunden
  14. § 16Überwachung
II. Abschnitt
  1. § 17Kennzeichen der Fahrzeuge
III. AbschnittSichtzeichen der Fahrzeuge
  1. § 18Lichter
  2. § 19Flaggen und Bälle
  3. § 20Verbotene Lichter und Zeichen
  4. § 21Ersatzlichter
  5. § 22Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln usw.
  6. § 23Nachtbezeichnung während der Fahrt
  7. § 24Zusätzliche Nachtbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt
  8. § 25Nachtbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen
  9. § 26Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte bei der Arbeit, der stilliegenden Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
  10. § 27Tagbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt
  11. § 28Tagbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen, deren Verankerungen die Schiffahrt gefährden können
  12. § 29Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte bei der Arbeit, der stilliegenden Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
  13. § 30Bezeichnung der Fischereifahrzeuge
  14. § 31Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes - Bordezeichen der Zollwache - Bezeichnung der Fahrzeuge für Rettungszwecke
IV. AbschnittSchallzeichen
  1. § 32Allgemeines
  2. § 33Schallzeichen der Fahrzeuge
  3. § 34Schallzeichen von Häfen und Liegeplätzen
  4. § 35Verbotene Schallzeichen
V. AbschnittSchiffahrtszeichen
  1. § 36Allgemeines
  2. § 37Anbringung der Schiffahrtszeichen
  3. § 38Schutz der Schiffahrtszeichen
  4. § 39Bezeichnung von Hafeneinfahrten und Liegeplätzen
VI. AbschnittFahrregeln
  1. § 40Allgemeine Verhaltensregeln
  2. § 41Fahrgeschwindigkeit
  3. § 42Grundsätze für das Begegnen und Überholen
  4. § 43Besondere Vorschriften für das Überholen
  5. § 44Ausweichpflicht
  6. § 45Verhalten beim Ausweichen
  7. § 46Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
  8. § 47Verhalten von Segelbrettern untereinander
  9. § 48Verhalten gegenüber Vorrangfahrzeugen, Fahrzeugen der Berufsfischer und Tauchern
  10. § 49Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen; Liegeplätze
  11. § 50Fahrt mit Radar
  12. § 51Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen
  13. § 52Schallzeichen während der Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen
  14. § 53Notzeichen
VII. Abschnitt
  1. § 54Regeln für das Stilliegen
VIII. AbschnittFahrgastschiffahrt
  1. § 55Schiffsverkehr an den Anlegestellen
  2. § 56Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
  3. § 57Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Anlegestellen
  4. § 58Schleppverbot
IX. AbschnittWassersport
  1. § 59Rafting
  2. § 59aTauchen
  3. § 60Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
X. Abschnitt
  1. § 61Uferzonen
XI. Abschnitt
  1. § 62Einbringen und Bezeichnen von Fischereigeräten
XII. Abschnitt
  1. § 63Bade- und Tauchverbot
XIII. Abschnitt
  1. § 64Veranstaltungen
XIV. Abschnitt
  1. § 65Sturmwarnung
XV. Abschnitt
Ausnahmen
  1. § 66
  2. § 66a
TEIL C
Strafbestimmungen und Schlußbestimmungen
  1. § 67
Anlagen
  1. Anl. 1
  2. Anl. 2
  3. Anl. 3
  4. Anl. 4