Gliederung Fassung vom 30.06.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. TeilGeltungsbereich
- § 1Örtlicher Geltungsbereich
- § 2Sachlicher Geltungsbereich
2. TeilGrundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf Seen und Flüssen
1. KapitelAllgemeine Bestimmungen
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Schiffsführer
- § 5Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
- § 6Allgemeine Sorgfaltspflicht
- § 7Verhalten unter besonderen Umständen
- § 8Benutzung der Gewässer
- § 9Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht
- § 10Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
- § 11Besetzung des Ruders
- § 12Schiffsurkunden und andere Dokumente
- § 13Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
- § 14Schutz der Schifffahrtszeichen und der Bezeichnung der Gewässer
- § 15Beschädigung von Anlagen
- § 16Verbot des Einbringens in das Gewässer
- § 17Rettung und Hilfeleistung
- § 18Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
- § 19Havarien
- § 20Besondere Anweisungen
- § 21Überwachung
- § 22Anordnungen vorübergehender Art
- § 23Schifffahrtsbetrieb – Allgemeine Bestimmungen
- § 24Fahrgastschifffahrt
- § 25Betrieb von Fähren
- § 26Sturmwarnung
- § 27Veranstaltungen
- § 28Übernahme von Treibstoff (Bunkern)
- § 29Schiffskraftstoffe
- § 30Ausrüstung von Kleinfahrzeugen
- § 31Meldungen
- § 32Transport gefährlicher Güter
2. KapitelKennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge
- § 33Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
- § 34Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
- § 35Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
- § 36Kennzeichen der Anker
3. KapitelBezeichnung der Fahrzeuge
1. AbschnittAllgemeines
- § 37Anwendung und Begriffsbestimmungen
- § 38Lichter
- § 39Tafeln, Flaggen und Wimpel
- § 40Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel
- § 41Verbotene Lichter und Zeichen
- § 42Ersatzlichter
- § 43Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.
2. AbschnittNacht- und Tagbezeichnung
2.A Bezeichnung während der Fahrt
- § 44Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb sowie von Schub- und Koppelverbänden
- § 45Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
- § 46Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
- § 47Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
- § 48Bezeichnung der Fahrgastschiffe
- § 49Bezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt
2.B Bezeichnung beim Stillliegen
- § 50Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
- § 51Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen
- § 52Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen sowie anderer Fischereigeräte
- § 53Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
- § 54Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
3. AbschnittBesondere Zeichen
- § 55Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie der Feuerlöschboote und Fahrzeuge für Rettungszwecke
- § 56Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, die Arbeiten im Gewässer durchführen
- § 57Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag
- § 58Notzeichen
- § 59Verbot, das Fahrzeug zu betreten
- § 60Verbot, an Bord zu rauchen und offenes Licht oder Feuer zu verwenden
- § 61Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird
- § 62Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
4. KapitelSchallzeichen und Sprechfunk
- § 63Allgemeines
- § 64Gebrauch der Schallzeichen
- § 65Schallzeichen von Häfen und Liegeplätzen
- § 66Verbotene Schallzeichen
- § 67Notzeichen
- § 68Sprechfunk
5. KapitelSchifffahrtszeichen und Bezeichnung der Gewässer
- § 69Schifffahrtszeichen
- § 70Bezeichnung von Hafeneinfahrten und Liegeplätzen
- § 71Bezeichnung von Gefahrenstellen und von Zonen, die besonderen Zwecken gewidmet sind
6. KapitelFahrregeln
1. AbschnittAllgemeines
- § 72Begriffsbestimmungen
- § 73Allgemeine Verhaltensregeln
- § 74Fahrgeschwindigkeit
- § 75Kleinfahrzeuge: allgemeine Vorschriften
2. AbschnittBegegnen, Kreuzen und Überholen
- § 76Allgemeine Grundsätze
- § 77Kreuzen
- § 78Begegnen
- § 79Begegnen im engen Fahrwasser
- § 80Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
- § 81Überholen: Allgemeine Bestimmungen
3. AbschnittWeitere Regeln für die Fahrt
- § 82Wenden
- § 83Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebengewässern; Liegeplätze
- § 84Fahrt auf gleicher Höhe und Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
- § 85Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
- § 86Vermeidung von Wellenschlag
- § 87Verbände
- § 88Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten in Betrieb, an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
4. AbschnittFähren
- § 89Vorschriften für Fähren
5. AbschnittDurchfahren von Brücken
- § 90Durchfahren von Brücken: Allgemeines
- § 91Durchfahren fester Brücken
6. AbschnittBeschränkte Sichtverhältnisse
- § 92Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen; Verwendung von Radar
- § 93Schallzeichen während der Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen
7. AbschnittBesondere Regeln
- § 94Ausweichpflicht
- § 95Verhalten beim Ausweichen
- § 96Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
- § 97Verhalten gegenüber Fahrgastschiffen
- § 98Verhalten der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird, und gegenüber Fahrzeugen, von denen aus gefischt wird
- § 99Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern
- § 100Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens
- § 101Rafting
- § 102Uferzonen
7. KapitelRegeln für das Stillliegen
- § 103Allgemeine Regeln für das Stillliegen
- § 104Ankern
- § 105Festmachen
- § 106Liegestellen für bestimmte Arten von Fahrzeugen
- § 107Wache und Aufsicht
8. KapitelGewässerschutz und Entsorgung von an Bord anfallenden Abfällen
- § 108Allgemeine Sorgfaltspflicht – Gewässerreinhaltung
- § 109Beitrag zur Gewässerreinhaltung
- § 110Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
- § 111Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
3. TeilHafenordnung
- § 112Verhalten in Häfen
- § 113Betreten der Fahrzeuge
- § 114Benützungsbeschränkungen
- § 115Verhalten bei Gefahr
- § 116Festmachen
- § 117Beaufsichtigung der Fahrzeuge
- § 118Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten
- § 119Loswerfen
- § 120Gebrauch der Propulsionsorgane
- § 121Landgang
- § 122Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
- § 123Sicherung von Leitungen
- § 124Verkehr im Hafen
4. TeilÜbergangs- und Schlussbestimmungen
- § 125Übergangsbestimmungen
- § 126Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften
- § 127Inkrafttreten
Anlagen
- Anl. 1Bezeichnung der Fahrzeuge
- Anl. 2Schallzeichen
- Anl. 3Schifffahrtszeichen
- Anl. 4Bezeichnung der Gewässer
- Anl. 5Sonnenauf- und –untergänge