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Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO)

Fassungen (Gesetz)
ab 30.06.2023 — BGBl. II Nr. 204/2023
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute30.06.2023 § → § BGBl. II Nr. 204/2023
01.02.201929.06.2023 § → § BGBl. II Nr. 32/2019
03.01.201731.01.2019 § → § BGBl. II Nr. 6/2017
10.03.201502.01.2017 § → § BGBl. II Nr. 46/2015
03.09.201309.03.2015 § → § BGBl. II Nr. 258/2013
16.04.201302.09.2013 BGBl. II Nr. 98/2013 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 30.06.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. TeilGeltungsbereich
  1. § 1Örtlicher Geltungsbereich
  2. § 2Sachlicher Geltungsbereich
2. TeilGrundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf Seen und Flüssen
1. KapitelAllgemeine Bestimmungen
  1. § 3Begriffsbestimmungen
  2. § 4Schiffsführer
  3. § 5Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
  4. § 6Allgemeine Sorgfaltspflicht
  5. § 7Verhalten unter besonderen Umständen
  6. § 8Benutzung der Gewässer
  7. § 9Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht
  8. § 10Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
  9. § 11Besetzung des Ruders
  10. § 12Schiffsurkunden und andere Dokumente
  11. § 13Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
  12. § 14Schutz der Schifffahrtszeichen und der Bezeichnung der Gewässer
  13. § 15Beschädigung von Anlagen
  14. § 16Verbot des Einbringens in das Gewässer
  15. § 17Rettung und Hilfeleistung
  16. § 18Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
  17. § 19Havarien
  18. § 20Besondere Anweisungen
  19. § 21Überwachung
  20. § 22Anordnungen vorübergehender Art
  21. § 23Schifffahrtsbetrieb – Allgemeine Bestimmungen
  22. § 24Fahrgastschifffahrt
  23. § 25Betrieb von Fähren
  24. § 26Sturmwarnung
  25. § 27Veranstaltungen
  26. § 28Übernahme von Treibstoff (Bunkern)
  27. § 29Schiffskraftstoffe
  28. § 30Ausrüstung von Kleinfahrzeugen
  29. § 31Meldungen
  30. § 32Transport gefährlicher Güter
2. KapitelKennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge
  1. § 33Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
  2. § 34Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
  3. § 35Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
  4. § 36Kennzeichen der Anker
3. KapitelBezeichnung der Fahrzeuge
1. AbschnittAllgemeines
  1. § 37Anwendung und Begriffsbestimmungen
  2. § 38Lichter
  3. § 39Tafeln, Flaggen und Wimpel
  4. § 40Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel
  5. § 41Verbotene Lichter und Zeichen
  6. § 42Ersatzlichter
  7. § 43Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.
2. AbschnittNacht- und Tagbezeichnung
2.A Bezeichnung während der Fahrt
  1. § 44Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb sowie von Schub- und Koppelverbänden
  2. § 45Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
  3. § 46Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
  4. § 47Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
  5. § 48Bezeichnung der Fahrgastschiffe
  6. § 49Bezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt
2.B Bezeichnung beim Stillliegen
  1. § 50Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
  2. § 51Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen
  3. § 52Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen sowie anderer Fischereigeräte
  4. § 53Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
  5. § 54Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
3. AbschnittBesondere Zeichen
  1. § 55Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie der Feuerlöschboote und Fahrzeuge für Rettungszwecke
  2. § 56Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, die Arbeiten im Gewässer durchführen
  3. § 57Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag
  4. § 58Notzeichen
  5. § 59Verbot, das Fahrzeug zu betreten
  6. § 60Verbot, an Bord zu rauchen und offenes Licht oder Feuer zu verwenden
  7. § 61Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird
  8. § 62Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
4. KapitelSchallzeichen und Sprechfunk
  1. § 63Allgemeines
  2. § 64Gebrauch der Schallzeichen
  3. § 65Schallzeichen von Häfen und Liegeplätzen
  4. § 66Verbotene Schallzeichen
  5. § 67Notzeichen
  6. § 68Sprechfunk
5. KapitelSchifffahrtszeichen und Bezeichnung der Gewässer
  1. § 69Schifffahrtszeichen
  2. § 70Bezeichnung von Hafeneinfahrten und Liegeplätzen
  3. § 71Bezeichnung von Gefahrenstellen und von Zonen, die besonderen Zwecken gewidmet sind
6. KapitelFahrregeln
1. AbschnittAllgemeines
  1. § 72Begriffsbestimmungen
  2. § 73Allgemeine Verhaltensregeln
  3. § 74Fahrgeschwindigkeit
  4. § 75Kleinfahrzeuge: allgemeine Vorschriften
2. AbschnittBegegnen, Kreuzen und Überholen
  1. § 76Allgemeine Grundsätze
  2. § 77Kreuzen
  3. § 78Begegnen
  4. § 79Begegnen im engen Fahrwasser
  5. § 80Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
  6. § 81Überholen: Allgemeine Bestimmungen
3. AbschnittWeitere Regeln für die Fahrt
  1. § 82Wenden
  2. § 83Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebengewässern; Liegeplätze
  3. § 84Fahrt auf gleicher Höhe und Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
  4. § 85Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
  5. § 86Vermeidung von Wellenschlag
  6. § 87Verbände
  7. § 88Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten in Betrieb, an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
4. AbschnittFähren
  1. § 89Vorschriften für Fähren
5. AbschnittDurchfahren von Brücken
  1. § 90Durchfahren von Brücken: Allgemeines
  2. § 91Durchfahren fester Brücken
6. AbschnittBeschränkte Sichtverhältnisse
  1. § 92Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen; Verwendung von Radar
  2. § 93Schallzeichen während der Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen
7. AbschnittBesondere Regeln
  1. § 94Ausweichpflicht
  2. § 95Verhalten beim Ausweichen
  3. § 96Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
  4. § 97Verhalten gegenüber Fahrgastschiffen
  5. § 98Verhalten der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird, und gegenüber Fahrzeugen, von denen aus gefischt wird
  6. § 99Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern
  7. § 100Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens
  8. § 101Rafting
  9. § 102Uferzonen
7. KapitelRegeln für das Stillliegen
  1. § 103Allgemeine Regeln für das Stillliegen
  2. § 104Ankern
  3. § 105Festmachen
  4. § 106Liegestellen für bestimmte Arten von Fahrzeugen
  5. § 107Wache und Aufsicht
8. KapitelGewässerschutz und Entsorgung von an Bord anfallenden Abfällen
  1. § 108Allgemeine Sorgfaltspflicht – Gewässerreinhaltung
  2. § 109Beitrag zur Gewässerreinhaltung
  3. § 110Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
  4. § 111Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
3. TeilHafenordnung
  1. § 112Verhalten in Häfen
  2. § 113Betreten der Fahrzeuge
  3. § 114Benützungsbeschränkungen
  4. § 115Verhalten bei Gefahr
  5. § 116Festmachen
  6. § 117Beaufsichtigung der Fahrzeuge
  7. § 118Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten
  8. § 119Loswerfen
  9. § 120Gebrauch der Propulsionsorgane
  10. § 121Landgang
  11. § 122Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
  12. § 123Sicherung von Leitungen
  13. § 124Verkehr im Hafen
4. TeilÜbergangs- und Schlussbestimmungen
  1. § 125Übergangsbestimmungen
  2. § 126Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften
  3. § 127Inkrafttreten
Anlagen
  1. Anl. 1Bezeichnung der Fahrzeuge
  2. Anl. 2Schallzeichen
  3. Anl. 3Schifffahrtszeichen
  4. Anl. 4Bezeichnung der Gewässer
  5. Anl. 5Sonnenauf- und –untergänge