RS0125550
Rechtssatz
20.10.2009Zivilrecht
Jede Änderung der Betriebsanlage, die geeignet ist, die geschützten Interessen zu verletzen, ist eine genehmigungspflichtige Änderung ist. Das Tatbestandsmerkmal des „Änderns" ist nicht erst erfüllt, wenn die Änderungsmaßnahme abgeschlossen ist, es ist viel …