RS0062090
Rechtssatz
1948 – zuletzt 23.04.1996Zivilrecht
1./ Zu §§ 1 Abs 1, 2 Abs 1, 15 Abs 1 und 23 Abs 1 3.RStG und §§ 161 ff HGB: Der geschädigte Eigentümer, dessen entzogenes Vermögen im Eigentum einer Kommanditgesellschaft steht, kann den Rückstellungsanspruch nicht gegen den Komplementär richten, er muß ihn …