RS0109335
Rechtssatz
27.01.1998Zivilrecht
Der Antrag, ein Verfahren fortzusetzen, ist eine Prozeßhandlung, die grundsätzlich einseitig durch den Erklärenden geändert, ergänzt oder widerrufen werden kann. Wird ein Fortsetzungsantrag widerrufen (zurückgezogen), so ist er als gar nicht gestellt zu beu …