RS0127497
Rechtssatz
10.11.2011Zivilrecht
Ein vertraglich vorgesehenes Prozedere, wonach zunächst jede Partei „auf eigene Kosten“ einen Gutachter wählt, kann durchaus dahin verstanden werden, dass die Gutachter der „ersten Ebene“ nicht unabhängig sein müssen, weil sie ‑ wie Privatgutachter ‑ nur ih …