RS0072498
Rechtssatz
1976 – zuletzt 26.04.1982Strafrecht
Beleidigende Äußerungen, die ein Richter außerdienstlich in einer nach den gegebenen Umständen begreiflichen Erregung macht, begründen weder nach Art, noch Schwere ein Dienstvergehen, aber auch keine Ordnungswidrigkeit, die eine disziplinäre Ahndung, über d …