RS0076466
Rechtssatz
13.07.1982Zivilrecht
Mitbewerber können dadurch, daß ein Immobilienmakler Kunden, die er bereits für sich gewonnen hat, gesetzwidrig überhöhte Provisionen verrechnet, nicht nachteilig betroffen werden. Das Verhalten ist, wenn es potentiellen Kundenkreisen bekannt wird, eher gee …