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Judikatur zu ImmMV×

83 Rechtssätze des OGH, neueste zuerst. Verbindlich ist das RIS.

RS0038514 Rechtssatz 1980 – zuletzt 05.03.2019Zivilrecht
Die V des BMHGI über Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 1978/323, enthält nicht nur Standesrecht der Immobilienmakler, sondern gemäß § 69 Abs 2 GewO 1973, auf Grund dessen ua die V erlassen wurde und er BMHGI ermächtigt ist, Maßnahmen zum Schutz der …
RS0062804 Rechtssatz 1993 – zuletzt 05.03.2019Zivilrecht
Für den Gelegenheitsmakler gilt die ImmV grundsätzlich nicht; die Provisionssätze der ImmV orientieren sich aber offenbar an den branchenüblichen Sätzen reeller Makler.
RS0062770 Rechtssatz 1980 – zuletzt 09.03.2006Zivilrecht
Normadressat der ImmMV ist der gewerberechtlich befugte Immobilienmakler. Es muß sich aber auch derjenige, der im geschäftlichen Verkehr unter einer Bezeichnung auftritt, aus der das Publikum entnehmen kann, daß es sich um einen gewerbsmäßigen Vermittler vo …
RS0037790 Rechtssatz 25.03.1993Zivilrecht
Auch beim Gelegenheitsvermittler ist der Provisionsanspruch ein Erfolgshonorar, bei dem es auf das Ausmaß der Tätigkeit des Vermittlers im Einzelfall nicht ankommt und dessen Vereinbarung in den Grenzen des § 879 ABGB zulässig ist. Bei einem komplexen Sachv …
RS0062731 Rechtssatz 31.01.1991Zivilrecht
Ein Immobilienmakler verhält sich zwar gegenüber seinem Auftraggeber ua dann standeswidrig, wenn er einen Vermittlungsauftrag annimmt, ohne dem Auftraggeber unverzüglich eine den Inhalt des Auftrages wiedergebende schriftliche Auftragsbestätigung zu geben; …
RS0076271 Rechtssatz 19.11.1986Zivilrecht
Die ImmMV enthält keine Bestimmung darüber, daß ihre Vorschriften zivilrechtlichen Inhaltes auch dann anzuwenden wären, wenn ein Maklervertrag nach den Vorschriften des IPRG nach ausländischem Recht zu beurteilen ist; derartiges kann auch aus dem Zweck dies …
RS0044412 Rechtssatz 06.12.1983Zivilrecht
ImmMV; außerordentliche Revision nicht angenommen: Verdienstlichkeit und Kausalität der Maklertätigkeit für den Provisionsanspruch.
RS0076280 Rechtssatz 23.03.1982Zivilrecht
Mit der ImmMV sollten im wesentlichen die bestehenden Usancen und Honorarsätze, die schon in den von der Bundesinnung der Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Inkassobüros herausgegebenen Richtlinien niedergelegt waren, für sämtliche Berufsangehörige v …