RS0104926
Rechtssatz
06.02.1996Zivilrecht
Nach Art 54 UN-Kaufrechtsübk gehört zur Pflicht des Käufers, den Kaufpreis zu bezahlen, auch die Pflicht, Maßnahmen zu treffen, um die Förmlichkeiten zu erfüllen, die der Vertrag oder Rechtsvorschriften erfordern, damit Zahlung geleistet werden kann. Wurde …