RS0038514
Rechtssatz
1980 – zuletzt 05.03.2019Zivilrecht
Die V des BMHGI über Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 1978/323, enthält nicht nur Standesrecht der Immobilienmakler, sondern gemäß § 69 Abs 2 GewO 1973, auf Grund dessen ua die V erlassen wurde und er BMHGI ermächtigt ist, Maßnahmen zum Schutz der …