RS0076822
Rechtssatz
1994 – zuletzt 25.06.2015Zivilrecht
Es bestehen keine Bedenken, die Bestimmung des Abs 3 dahin auszulegen, daß Abfertigungsansprüche nicht nur nach Maßgabe des Abs 4, sondern auch mit dem Umfang begrenzt sind, in welchem sie nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes oder anderer gleichar …