RS0071931
Rechtssatz
11.09.1973Zivilrecht
Ankündigung, die Investitionssteuer zu übernehmen, die Investitionssteuer des Kunden zu bezahlen, den Kunden von der Investitionssteuer zu befreien, ist dahin zu verstehen, daß dem Kunden, der nach dem Ankauf des Gerätes Investitionssteuer zu bezahlen hat, …